Schweinfurt – Für die Leute auf dem Bau war es eine Art GAU: 1500 Tonnen Beton hatten sie schon gegossen, um die Schraudenbach-Talbrücke auf der A 7 bei Werneck in Unterfranken ein Stück voranzubringen. Dann gab ein Joch des provisorischen Traggerüstes nach. 13 Menschen wurden mit den Bauteilen aus Beton, Holz und Stahl 22 Meter in den Abgrund gerissen. Ein 38 Jahre alter Arbeiter aus Kroatien starb. 14 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, sie erlitten Wirbelbrüche, Augenschäden und psychische Traumata.
Die 1. Strafkammer am Landgericht Schweinfurt versucht nun seit gestern, die Frage aller Fragen zu klären: Wer ist schuld an dem folgenreichen Unglück? Waren es die Planer, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage auf dem Gutachten einer Bausachverständigen fußend vermutet? Oder lieferten die Baufirmen die Ursache für den Einsturz, weil sie sich nicht exakt an die Planungen hielten? Das ist die Sichtweise der Verteidigung.
Dem Gericht steht ein langwieriges, komplexes Verfahren bevor. Auch wenn es um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen geht, sitzen auf der Anklagebank keine typischen Kriminellen. Hoch angesehene Akademiker nahmen Platz, einer von ihnen ist sogar Professor an der Universität Stuttgart und war selbst schon wiederholt als Sachverständiger in gerichtlichen Angelegenheiten geladen.
Einer der Ingenieure war für ein ortsansässiges Unternehmen maßgeblich mit der Planung des Gerüsts an der Brücke betraut. Er argumentiert, die ausführenden Baufirmen hätten sich nicht in jedem Punkt an seine Planungen gehalten. Wäre dies geschehen, wäre das Gerüst nicht eingestürzt. Er bedauere zutiefst das geschehene Unglück. „Aber ich weise eine Mitverantwortung an dem Einsturz zurück“, sagte er vor Gericht.
Die Ursache für das Unglück sei also in der Bauausführung, nicht in den baustatischen Planungen zu suchen. In der Planung aufgeführte Bauteile seien nicht eingebaut worden, die Baufirma habe in die falsche Richtung betoniert und so die Reibung verringert, außerdem seien die falschen Rohre beim Bau des Traggerüstes verwendet worden. Ein Gerüstbauer beteuert im Zeugenstand, sein Unternehmen habe sich exakt an die Pläne gehalten.
Nach Auffassung der Verteidigung erscheint es denkbar, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen gegen zusätzliche Tatverdächtige aufnehmen muss – sprich: Bauleute. Auch der Gerüstbauer müsse aufpassen, dass er sich nicht selbst belaste, warnt das Gericht.
Die Anklagebehörde schloss zum Prozessauftakt weitere Ermittlungen nicht aus, hat aber nach eigenen Angaben zunächst noch nicht ausreichend Anhaltspunkte.
Das Verfahren in Schweinfurt wirft auch Fragen auf über den Umgang mit öffentlichen Aufträgen. Neben dem Hauptplaner sind zunächst zwei Männer angeklagt, die eigentlich mit der Prüfung der Planungen betraut waren. Der vom Freistaat Bayern betraute Prüfer hat sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aber praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt – und seinerseits die Angelegenheit regelwidrig an einen Subunternehmer weitergegeben.
Beide hätten fahrlässig gehandelt – und sitzen deswegen mit auf der Anklagebank. Insofern gibt das Verfahren auch einen Einblick in den Umgang mit öffentlichen Aufträgen. Der angeklagte Prüfer habe die Gewähr für die Standsicherheit der Konstruktion übernommen. Er wäre verpflichtet gewesen, die Prüfung persönlich vorzunehmen.
Dementgegen habe er den dritten Angeklagten eingeschaltet. „Eine Überprüfung der Statik und der Ausführungszeichnung hat der Angeschuldigte selbst oder durch eigenes Personal an seinem Geschäftssitz zu keinem Zeitpunkt vorgenommen“, hieß es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Die pikante Schuldfrage klärt dies aber auch nicht.