München – Ein handfester Justizskandal geht zu Ende: Der Freistaat Bayern zahlt an das Psychiatrieopfer Gustl Mollath im Zuge einer gütlichen Einigung zusätzliche 600 000 Euro – „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte. Die Summe geht auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts zurück. Es war der Meinung, dass eine „Vielzahl von Verfahrensfehlern“ dazu geführt habe, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden war. Erst nach sieben Jahren war er wieder freigelassen worden.
Für die 2747 Tage in der Psychiatrie hatte Mollath vom Freistaat in einem Amtshaftungsverfahren 1,8 Millionen Euro gefordert und unter anderem mit 800 000 Euro Schmerzensgeld, 288 000 Euro Verdienstausfall und 90 000 Euro Anwaltskosten begründet. Der Freistaat hingegen pochte zunächst auf die gesetzliche Entschädigung von 25 Euro pro Tag, die mit der Zahlung von 70 000 Euro vor zwei Jahren abgegolten worden seien. Im Laufe des Zivilverfahrens bot das Justizministerium dann insgesamt 170 000 Euro an, bevor es dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zustimmte. „Insofern ist der Betrag, der jetzt vereinbart wurde, rechtspolitisch ein großer Fortschritt, auch wenn ich mit vielen Aspekten unzufrieden bin“, kommentierte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun. „Dennoch deckt er bei Weitem nicht den Schaden ab, der Mollath tatsächlich widerfahren ist.“ Doch da Mollath mit seinen nunmehr 61 Jahren nach der langen Zeit der Ungewissheit finanzielle Sicherheit benötige, habe er dem zunächst abgelehnten Vorschlag nun doch zugestimmt.
Damit wird offiziell ein Schlussstrich unter den Fall gezogen, der mit einem hässlichen Rosenkrieg begonnen hatte. Mollaths damalige Frau zeigte den Nürnberger 2002 wegen Körperverletzung an. Mollath bestreitet die Vorwürfe, doch vor Gericht attestieren ihm Gutachter gravierende psychische Störungen – auch weil er Strafanzeige gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften stellt. Erst Jahre später wird bekannt, dass ein Teil der Vorwürfe zutraf. Am Ende hob das Oberlandesgericht Nürnberg die Regensburger Entscheidung auf und ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an. Zurück bleibt ein zwar erleichterter, aber verbittert wirkender Mollath. Sein Anwalt hofft, dass er nach der gütlichen Einigung nun „leichter innere Ruhe“ finden kann. Doch es sei klar: „Natürlich ist das, was er hinter sich hat, etwas, das ihn bis zum Tod begleiten wird.“ lby