Nürnberg – Der Stoß ins Gleisbett endete tödlich. Nach einer Auseinandersetzung am Nürnberger S-Bahnhof Frankenstadion waren zwei 16-Jährige von einem Zug überrollt worden. Ein Dritter im selben Alter konnte sich durch einen Sprung im letzten Moment retten. Zum Prozessauftakt gestern zeigten die beiden Angeklagten Reue. Sie hätten keine Tötungsabsicht gehabt, so die Verteidigung. Vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen sich die zwei Jugendlichen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Im Zentrum steht die Frage, ob die beiden damals 17 Jahre alten Angeklagten mit Tötungsvorsatz handelten. Der Prozess findet nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil soll am 20. November gesprochen werden.
Im mittelfränkischen Heroldsberg im Landkreis Erlangen-Höchstadt, dem Heimatort der beiden getöteten Jugendlichen, löste das Ereignis Ende Januar tiefe Trauer und Betroffenheit aus. Die Staatsanwaltschaft war am Ende ihrer Ermittlungen vom ursprünglichen Vorwurf fahrlässiger Tötung abgerückt. Sie war zum Ergebnis gelangt, dass den Angeklagten ein Tötungsvorsatz nicht angelastet werden könne. Sie hätten nicht gewusst, dass zum Tatzeitpunkt mit der Durchfahrt eines Zuges zu rechnen gewesen sei, weil die nächste fahrplanmäßige S-Bahn erst zehn Minuten später eintreffen sollte.
Die Eltern der beiden Getöteten halten die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge für unzureichend. Den „Nürnberger Nachrichten“ sagte einer der Väter: „Körperverletzung mit Todesfolge klingt verharmlosend. Das hört sich nach einer Prügelei an, an deren Ende die Opfer versehentlich ins Gleisbett fallen.“ Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann, der ein Elternpaar als Nebenkläger vertritt, sagte gestern, eine Anklage nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge sende das falsche Signal. In jener Nacht seien aus der Heroldsberger Gruppe, zu der die beiden getöteten Jugendlichen gehörten, keine Aggressionen ausgegangen.
„Die Überwachungsvideos zeigen, dass sie zu schlichten versucht haben und von der Aggressorengruppe um die zwei Angeklagten angegriffen worden sind“, betont der Anwalt des zweiten Elternpaares, Benjamin Schmitt. Die Jugendlichen hätten zudem nicht auf einer grünen Wiese gestanden. „Sie warteten alle am Bahngleis auf eine S-Bahn – es war doch schon deshalb klar, dass jederzeit ein Zug ein- oder ausfährt.“ Beide Gruppen waren in der Nacht zum 26. Januar kurz nach Mitternacht zusammen mit zahlreichen weiteren jungen Leuten von einer U-18-Party für Jugendliche gekommen. Alle strömten zugleich auf den Bahnsteig.
Aus einer Lappalie heraus gerieten die beiden Gruppen an einem Treppenaufgang aneinander. Angeblich habe der erste der Angeklagten versucht, einem der später getöteten Jugendlichen an den Rucksack zu fassen, wie Nebenklage-Anwalt Schmitt sagt. Um daraus etwas zu nehmen oder den Reißverschluss zu schließen – darüber gehen am ersten Verhandlungstag die Meinungen von Nebenklägern und Verteidigung auseinander. Der Verteidiger des ersten Angeklagten, Philipp Schulz-Merkel, betont, dass sein Mandant den herannahenden Zug nicht gesehen habe.
Beide Angeklagten entschuldigten sich den Worten ihrer Verteidiger zufolge bei den Opferfamilien und wollen helfen, die Ereignisse aufzuklären. „Mein Mandant bedauert zutiefst, was passiert ist. Das ist etwas, was er nie gewollt hat. Er würde es am liebsten ungeschehen machen“, erklärt Schulz-Merkel. Eine Tötungsabsicht hätten jedoch beide nicht gehabt.
Bundesweit sorgen Angriffe auf Bahnhöfen immer wieder für Entsetzen. Vor zwei Wochen starb im Berliner U-Bahnhof Kottbusser Tor ein 30-Jähriger, der vor eine U-Bahn gestoßen wurde. Im Juli war ein achtjähriger Bub im Frankfurter Hauptbahnhof von einem Mann vor einen ICE gestoßen worden.
Es fing mit einer Lappalie an