Neue Internetseite gegen Wilderei

von Redaktion

Wilderer gibt es nur in alten Heimatfilmen? Nein. Sie sind immer noch unterwegs in Bayern und töten nicht nur Rehe oder Hasen, sondern auch geschützte Tierarten wie Luchs, Rotmilan oder Fischotter. Zwei Umweltverbände haben nun eine Webseite erstellt, die helfen soll, diese Fälle zu sammeln – und ein besseres Bewusstsein für diese Straftaten aufzubauen.

VON NINA PRAUN

München – Freising, Rotmilan, Vergiftung. Hahnbach, Tier in Falle, Biber. Essenbach, Uhu, Abschuss. Ein Blick auf die Bayern-Karte auf der neuen Webseite „tatort-natur.de“ zeigt: Fälle von Naturschutzkriminalität gibt es in Bayern so einige. Und es geht in diesen Fällen nicht um gewöhnliche Wilderei. „Wilderei ist, wenn man Tiere wie Rehe, Hasen oder Fische tötet, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben, wie eine Jagdlizenz oder einen Angelschein“, erklärt Franziska Baur, Fachreferentin der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS). „Doch darum geht es uns gar nicht.“

Die Webseite, die von der GLUS und dem Landesverband für Vogelschutz ins Leben gerufen wurde, soll dagegen die „Naturschutzkriminalität“ bekannter machen. „Naturschutzkriminalität bedeutet, man tötet ein geschütztes Wildtier, etwa einen Luchs, einen Uhu oder einen Biber“, erklärt die Expertin. Im Gegensatz zu dem Wilderer, der wahrscheinlich das Fleisch essen will, ist in solchen Fällen das Tier nicht die Beute. Sondern: ein Gegner, der ausgeschaltet werden soll. Es ist der Feind, der die eigenen Beutetiere streitig macht. Der Rotmilan könnte sich etwa an Tieren von Tauben- oder Kaninchenzüchtern bedienen, der Fischotter frisst Forellen aus Fischteichen, der Luchs macht sich an Wild zu schaffen.

„Wir hatten hier 100 Jahre lang keine Raubtiere mehr, und der Mensch hat diese Rolle übernommen“, sagt Franziska Baur. „Nun macht das Raubtier dem Menschen das Wild streitig, was in manchen Fällen dazu führt, dass das Raubtier eben gejagt wird.“ Was jedoch streng verboten ist, erklärt Franziska Baur. „Das ist eine Straftat, die durch das Bundesnaturschutzgesetz mit hohen Strafen belegt werden kann – etwa mit bis zu fünf Jahren Gefängnis.“

Theoretisch. Denn in der Realität sieht es bisher so aus, dass 99 Prozent all dieser Fälle nicht bestraft werden – weil schlicht und einfach kein Täter überführt werden kann. Vor zwei Monaten, im September 2019, wurde ein Täter verurteilt, zu 3000 Euro Geldstrafe, ein Jäger in Cham, der einen Luchs gefangen und getötet hatte: Das war die erste Verurteilung einer illegalen Luchstötung in ganz Deutschland. „Dabei scheut die Polizei und Staatsanwaltschaft wirklich keine Mühen“, erzählt Franziska Baur. 2017 wurde etwa ein Luchs am Saalachsee im Berchtesgadener Land gefunden: tot, mit abgetrenntem Kopf. „Wir haben mit Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammengearbeitet“, berichtet Baur. Tatort und Kadaver wurden genau untersucht, das LKA wurde bemüht, Ballistiker eingeschaltet; ein Vorgehen fast wie in einem Mordfall. Doch trotz dieses genauen Vorgehens konnte noch kein Täter ermittelt werden. „Ohne Zeugen ist so etwas wirklich schwierig“, sagt Baur.

Auch dabei soll die Webseite helfen. Wenn etwa ein Gebiet schon dafür bekannt ist, dass hier Giftköder für Beutevögel ausgelegt werden, können Spaziergänger, Jäger, Förster oder Bauern genauer hinsehen, die Augen offen halten. Ein Beispiel: Etwa 50 Rotmilane wurden in Bayern getötet – 40 davon in Cham. Zudem sollen in bestimmten Fällen auch Belohnungen ausgesetzt werden, sagt Franziska Baur, 15 000 Euro stehen schon für Zeugenhinweise bereit. Denn die Wildtiere sind nicht umsonst geschützt, sagt Baur: „Bei vielen Arten bedeutet jeder einzelne Verlust eine Bedrohung der gesamten Population.“

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