München – Bei einer Mountainbike-Reise rechtfertigt es keine Preisminderung, wenn nach Ansicht von Teilnehmern zu viele Pausen eingelegt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 191 C 7612/19).
Geklagt hatten ein Mountainbiker und zwei Begleiter aus Nürnberg, die bei einem Reiseveranstalter aus dem Landkreis München eine „Transalp Mountain Rad Tour“ von Grainau bei Garmisch-Partenkirchen zum Gardasee für 1258 Euro gebucht hatten. Ausgeschrieben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition.
Die Teilnehmer werfen dem Veranstalter vor, dass statt der versprochenen 400 Kilometer nur 364 Kilometer zurückgelegt worden seien, 100 Kilometer davon auf Asphalt.
Außerdem gab es nach Ansicht der drei Männer zu viele Pinkelpausen auf der Tour. Der Führer der Radreise sei in zu schlechter Kondition gewesen. Einer der Männer wollte von dem Veranstalter eine komplette Rückzahlung des Preises, die beiden anderen eine Rückerstattung in Höhe von 40 Prozent.
Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass keine bestimmte Strecke oder ein Hochleistungs-Programm zugesichert worden war. Auch Wartezeiten gehörten bei dieser Art von Reise zum Ablauf. lby