Endlich dürfen Notfallsanitäter helfen

von Redaktion

Künftig dürfen Bayerns Notfallsanitäter kleinere ärztliche Maßnahmen an Patienten vornehmen – ihnen etwa Schmerzmittel verabreichen. Bislang waren ihnen, trotz umfangreicher Ausbildung, im Ernstfall die Hände gebunden. Die Änderung erleichtert nicht nur ihren Alltag – sondern hilft vor allem den Patienten.

VON SUSANNE SASSE

München/Bad Tölz – „Wir begrüßen die Gesetzesänderung und freuen uns, nun zu zeigen, was wir können“, sagt einer, der sich auskennt: Alois Grünwald aus Walchensee (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen), 47 Jahre alt, seit 1994 im Rettungsdienst tätig und seit fast vier Jahren geprüfter Notfallsanitäter. Dass er nun selbst helfen darf, ist in seinen Augen besonders für die Patienten eine riesen Erleichterung. „Ein längst überfälliger Schritt“, findet Grünwald, der beim Rettungsdienst des Bayerischen Roten Kreuzes in Bad Tölz auch Leiter der Rettungsdienstausbildung ist.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßt die Neuerung ebenfalls: „Das ist sehr zum Vorteil für alle Notfallpatienten, denn ihnen kann nun in vielen Fällen einfacher und schneller geholfen werden, wie etwa bei der Verabreichung von Schmerzmitteln.“ Gemäß der Änderung des Rettungsdienstgesetzes muss seit 1. Dezember dafür nicht mehr unbedingt ein Notarzt dabei sein.

Bislang befanden sich die Notfallsanitäter in einer Zwickmühle. Ein Beispiel: Sie werden zu einem Patienten gerufen, der nach einem Sturz mit einem gebrochenem Bein und vor Schmerzen schreiend auf der Straße liegt. Wie alle Mitarbeiter im Rettungsdienst musste auch Alois Grünwald sich entscheiden: Enttäuscht er den Patienten, weil er ihm keine Schmerzmittel gibt. Oder verabreicht er sie und steht damit quasi mit einem Bein im Gefängnis, weil er seine Kompetenzen überschritten hat.

Nach der Neuregelung kann der Notfallsanitäter dem Patienten schnell helfen, denn er darf nun einen venösen Zugang legen und Schmerzmittel verabreichen. Wenn Lebensgefahr besteht, etwa weil der Patient sich am Kopf verletzt hat, muss der Notfallsanitäter zudem einen Notarzt rufen – so wie bislang auch. Doch er darf nun die Schmerzen den Patienten selbst lindern. Bislang waren Notfallsanitäter per Gesetz auf qualifizierte Erste Hilfe, beruhigendes Zureden und Händchenhalten beschränkt – obwohl sie eine umfangreiche Ausbildung hinter sich haben und ihnen die höchste nichtärztliche Stellung im Rettungsdienst zukommt.

Auch die Notärzte profitieren laut Innenminister Herrmann von der Neuregelung, nach der sie nicht mehr zu jedem Einsatz gerufen werden müssen: „Damit stehen Notärzte für andere Einsätze, wo sie möglicherweise dringender gebraucht werden, zur Verfügung.“

Was die Notfallsanitäter künftig dürfen, ist genau festgelegt: Es gibt bayernweit einheitliche Maßstäbe und eine Medikamentenliste. Voraussetzung ist eine entsprechende zusätzliche Schulung der Notfallsanitäter. Zuständig sind die Rettungsdienste und die ärztlichen Leiter.

Alois Grünwald ist froh, nun handeln zu dürfen – wenn zum Beispiel Lebensgefahr besteht. „Endlich wird der Patient in den Mittelpunkt unseres Tuns gestellt“, sagt er. Für den 47-Jährigen ist sein Beruf eine Berufung. Zum BRK gekommen ist er über das Ehrenamt, weil er schon von Kindheit an bei der Wasserwacht in seinem Heimatort tätig war. Bei der täglichen Arbeit erlebt er zwei Extreme: „Sehr viele schöne Situationen, aber auch schweres Leid.“ Immer gehe es darum, das Beste zu geben. „Wir wissen, dass wir einen großen Vertrauensvorschuss des Patienten haben, helfen zu dürfen, ist eine Ehre.“

Betroffen von der Gesetzesänderung sind in Bayern rund 3000 Rettungsdienstmitarbeiter.

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