Erlangen/München – Eine Expertin sieht das bayerische Integrationsgesetz kritisch. „Die Mehrheit der Regelungen bezieht sich auf Sanktionen für die Zuwanderer und weniger auf Angebote durch staatliche Stellen“, sagte die Politik-Professorin Petra Bendel von der Universität Nürnberg-Erlangen, die unter anderem die Bundesregierung in Integrationsfragen berät. Auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin haben neben dem Bundesgesetz ein eigenes Integrationsgesetz. „Im Unterschied zu diesen geht das Bayerische von einem einseitigen Integrationsverständnis aus: dem der Assimilation“, sagte Bendel – also Anpassung und Angleichung.
SPD und Grüne haben gegen das Integrationsgesetz geklagt, das der bayerische Landtag im Dezember 2016 mit der Mehrheit der CSU verabschiedet hatte. Die beiden Oppositionsparteien halten das Gesetz für verfassungswidrig. Sie stören sich vor allem an dem Begriff „Leitkultur“, der ihrer Ansicht nach zu schwammig ist. „Es wird von Leitkultur geredet, ohne dass definiert wird, was das genau ist“, sagt Gülseren Demirel von den Grünen. Am Dienstag soll der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung verkünden.
Das Integrationsgesetz sieht zum Beispiel Sanktionen für Migranten vor, die die deutsche Sprache nicht lernen wollen. Wer wiederholt die Rechts- und Grundordnung missachtet, bekommt sozusagen Nachhilfe in Grundkursen. In Bayern hätten Migranten jedoch keinen Rechtsanspruch auf Förderung, kritisiert die Grünen-Politikerin Demirel. Es gebe zum Beispiel nicht genug Sprachkurse und Beratungsstellen. Das sei wichtiger als eine Leitkulturdebatte. lby