Wer darf unter welchen Voraussetzungen nachgeholt werden?

von Redaktion

ZUM THEMA FAMILIENNACHZUG

Per Familiennachzug können Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern oder minderjährige Geschwister nachgeholt werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

.  Die Ehe muss bereits im Herkunftsland geschlossen worden sein.

. Das Geld für Flug und Visum müssen die Familien selbst aufbringen.

. Den Familiennachzug können nur Geflüchtete beantragen, denen Flüchtlingsschutz oder Asyl gewährt wurde. Seit 1. August 2018 ist es auch für subsidiär Schutzberechtigte wieder möglich (allerdings nur für ein begrenztes Kontingent von 1000 Personen pro Monat).

. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es nicht. Die Behörden entscheiden nach humanitären Gründen, wer ein Visum bekommt.

. Die Zahlen: Seit dem 1. August 2018 sind bundesweit 17 777 Anträge von den Auslandsvertretungen positiv bewertet worden. Das Bundesverwaltungsamt trifft danach eine Auswahlentscheidung. Bis Ende Oktober 2019 wurden insgesamt 12 220 Visa erteilt. Nach Bayern sind über den Familiennachzug von Februar 2018 bis Januar 2019 5972 Menschen gekommen. Seit Janua wird die bayerische Statistik wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht fortgeführt. kwo

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