Neunstufiges Gymnasium: Das Ringen um Wirtschaft und Recht

von Redaktion

München – An den Details für die neue Oberstufe an Bayerns Gymnasien wird noch gefeilt. Doch schon jetzt gibt es Verstimmungen, was die sogenannte Qualifikationsphase im neunstufigen Gymnasium angeht, die Jahrgangsstufen Q12 und Q13. Zumindest bei den Vertretern des Fachbereichs Wirtschaft und Recht. Die sehen ihr Fach geschwächt: „Wirtschaft und Recht muss nicht mehr über zwei Jahre hinweg belegt werden, sondern kann zugunsten von Politik und Gesellschaft nach der 12. Jahrgangsstufe abgewählt werden“, sagt Birgit Hollerbach, Vorsitzende des Verbandes der Wirtschaftsphilologen (WPV). Diese befürchtete Schwächung des Fachbereiches sei „unverständlich und falsch“.

Das Kultusministerium bewertet die Entwicklung anders. Politische Bildung sei ein erklärtes Ziel der Arbeitsgruppe Oberstufe, die die neue Q-Stufe mit Leben füllt. „Das Fach Wirtschaft und Recht nimmt dabei einen festen Platz ein“, sagt Ministeriumssprecherin Julia Kuntz. Dies zeige sich nicht nur darin, dass es ein eigenes Fach mit eigener Lehrerausbildung ist. Auch habe man im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums das Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium als eigenständige Ausbildungsrichtung eingeführt.

Die Unzufriedenheit hat mit der geplanten Stundentafel der Oberstufe zu tun. Dort steht es den Schülern in der Jahrgangsstufe 13 frei, ob sie Geografie, Politik und Gesellschaft oder Wirtschaft und Recht belegen wollen. In der 12. Jahrgangsstufe muss jeder Schüler Politik und Gesellschaft belegen – und kann zwischen Wirtschaft und Recht und Geografie wählen. Allerdings: „Die Schüler sind auch in der jetzigen Oberstufe nicht verpflichtet, das Fach überhaupt zu belegen.“

Der Verband kämpft dennoch und bemängelt, dass zum Beginn des Dialogprozesses zum neuen neunjährigen Gymnasium vor zwei Jahren versichert wurde, dass kein Fach schlechtergestellt werde. Nun zeichne sich ein anderes Bild ab. In einem Schreiben fordert er, dass Wirtschaft und Recht nicht geschwächt werden dürfe.

Denn das Fach gehöre als eines der gleichberechtigten Leitfächer zur politischen Bildung dazu. Der Verband hat Argumente gesammelt. „Politische Bildung ist ohne ökonomische und rechtliche Grundbildung ein theoretisches Konstrukt fernab jeglicher Handlungsrealität“, lautet eines davon. Auch könnten populistische, aber wirtschaftlich unrealistische Forderungen ohne das nötige Verständnis nicht enttarnt werden. Nicht zuletzt gebe das Fach Wirtschaft im viel diskutierten Bereich Alltagskunde schon jetzt Antworten: zu finanzieller Allgemeinbildung oder dem Schutz vor Verschuldung.

Beim Ministerium sieht man diese Grundbildung dagegen durch den Unterricht in den Jahrgangsstufen 10 und 11 gewährleistet. So werde „sichergestellt, dass wesentliche Grundlagen vermittelt werden, auf die in allen weiteren Fächern auch in der Qualifikationsphase zurückgegriffen werden kann“.  kb

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