Rechtsradikaler „Volkslehrer“ verurteilt

von Redaktion

Der selbst ernannte „Volkslehrer“ und Rechtsradikale Nikolai Nerling hat auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau ein Video „gegen den Schuld-Kult“ gedreht. Einer Gruppe Schüler erklärte er, dass sie nicht alles glauben solle, was ihnen erzählt wird. Dafür wurde er nun zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

VON STEFANIE ZIPFER

Dachau – Als Grundschullehrer darf Nikolai Nerling nicht mehr arbeiten, wegen „Verächtlichmachung der Bundesrepublik“ hatte ihm das Land Berlin im Sommer 2018 gekündigt. Doch als selbst ernannter „Volkslehrer“ will der 39-jährige gebürtige Niedersachse weiterhin tätig sein. Vor allem über seinen gleichnamigen Youtube-Kanal, der zwischenzeitlich 60 000 Abonnenten hatte, teilt er der Welt weiterhin seine Sicht der Dinge mit.

Einer dieser Lehr-Filme des „Volkslehrers“ entstand am 4. Februar dieses Jahres. Nerling war mit einem Kameramann nach Dachau gereist und postierte sich in der Nähe des Eingangs zur Gedenkstätte. Zeitgleich stand dort die Seminarleiterin Eva Gruberova, die an diesem Tag eine Gruppe von Kirchseeoner Neuntklässlern über das Gelände des früheren KZ führen sollte. Gruberova erkannte Nerling, der in der rechten Szene laut ihren Worten „sehr einflussreich ist und als Stichwortgeber“ bekannt ist. Es folgte ein Wortgefecht, die Dachauerin wollte N. und dessen Begleiter nicht auf das Gelände lassen. Um sich weitere Unterstützung ihrer Kollegen zu holen, lotste sie die Schüler auf das Areal der Gedenkstätte und lief in das Verwaltungsgebäude. Die Abwesenheit nutzte Nerling, um den Kindern auf das Gelände der Gedenkstätte zu folgen und über das KZ zu sprechen, konkret: dass sie nicht glauben sollten, was ihnen dort gesagt würde. Für die Staatsanwaltschaft habe er dadurch „die Art und das Ausmaß der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bagatellisiert“, was als Volksverhetzung strafbar ist.

Vor dem Dachauer Amtsgericht präsentierte Nerling sich gestern rein optisch eher als braver Schwiegersohn denn als Krimineller. Weißes Hemd, hellblauer Pullover, gepflegte Lederschuhe – lediglich seine Kette mit Thors-Hammer-Anhänger ließ auf seine politische Gesinnung schließen. Zu den Vorwürfen äußern wollte sich der „Volkslehrer“ ebenso wenig wie der wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angeklagte Kameramann. Die beiden Verteidiger Andreas Wölfel und Martin Geisler redeten dafür umso mehr. Vor allem die wichtigste Zeugin der Anklage, die Seminarleiterin Eva Gruberova, musste sich viele Fragen gefallen lassen. Welche Rolle habe das KZ Dachau bei der Vernichtung der Juden ab 1941 gespielt? Gilt das KZ Dachau in der Forschung als Vernichtungslager? Könne man, Bezug nehmend auf das KZ Dachau, den Holocaust überhaupt verleugnen? Und: Ob sie den Angeklagten N. „verachtet“?

Gruberova ließ sich nicht provozieren. „Nein“, betonte sie, „der Angeklagte als Person ist mir egal. Ich verachte nur seine Ideologie“. Und dass das KZ Dachau zwar nicht per definitionem als Vernichtungslager gilt, ändere nichts an der Tatsache, dass es als „Schule des Tötens“, als „Musterlager“ für die Vernichtungsmaschinerie steht. Immerhin: Diesmal, vor Gericht, hielt sich der „Volkslehrer“ Gruberova gegenüber verbal zurück. Im Februar, als die 51-Jährige erklärt hatte, dass ihr Großvater selbst in Dachau inhaftiert gewesen sei und nur mit knapper Not überlebt habe, hatte Nerling geantwortet: „Dann wird’s wohl nicht so schlimm gewesen sein.“

Gestern erklärte er lediglich, dass er seinen Rechtsradikalismus so definiere, dass er „radikal für das Recht“ kämpfe. Richter Lukas Neubeck hatte eine andere Rechtsauffassung. Auch wenn Nerling das Wort „Holocaust“ vor den Jugendlichen nicht in den Mund genommen habe, so hätte er den Holocaust durch seine Aussagen doch mindestens verharmlost. Nerling wurde wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt, sein Kameramann wegen der Beihilfe zur Volksverhetzung und ebenfalls Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro.

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