Augsburg – Steckte doch mehr hinter dem tödlichen Angriff auf einen Passanten in Augsburg? Das Oberlandesgericht München hat sechs zwischenzeitlich freigelassene Tatverdächtige wieder in Untersuchungshaft geschickt (wir hatten berichtet). Neben Fluchtgefahr sei der Grund für die Entscheidung vor allem Verdunkelungsgefahr gewesen, sagte ein Sprecher am Sonntag. Damit ist zum Beispiel gemeint, dass Beschuldigte sich bezüglich der Aussagen absprechen könnten. Der dritte Strafsenat hob damit am Freitag eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg auf und setzte die Haftbefehle wieder in Kraft. Der mutmaßliche Haupttäter saß ohnehin weiter in U-Haft.
Die Jugendkammer des Landgerichts hatte die sechs Jugendlichen und jungen Männer erst am vergangenen Montag aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sie gerade keine derartigen Haftgründe sah. Gegen die Entscheidung war die Staatsanwaltschaft in die nächste gerichtliche Instanz gegangen. Sie wirft den Sechsen Beihilfe zum Totschlag vor. Sie waren den Ermittlungen zufolge am Nikolaustag dabei, als der Siebte aus der Gruppe auf dem Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Passanten mit einem Schlag getötet haben soll. Der 17-Jährige, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, wird des Totschlags verdächtigt. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, auch weil das Opfer bei der Berufsfeuerwehr gewesen war.
Die Jugendkammer des Landgerichts hatte erklärt, es habe kein gemeinschaftliches Umzingeln des Opfers gegeben. „Hinsichtlich der Beschuldigten, die sich weiter entfernt vom Tatgeschehen aufhielten, zum Teil diesem sogar den Rücken zukehrten, fehlte es nach den Ausführungen des Gerichts schon an einer objektiven Beihilfehandlung“, hieß es in einer Mitteilung weiter.
Das OLG habe den Sachverhalt „aus der Gesamtschau der vorliegenden Erkenntnisse“ anders bewertet, sagte der Sprecher. Anwalt Michael Menzel, dessen Kanzlei vier der sieben Tatverdächtigen vertritt, sagte am Samstag, das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe. Dafür wolle es die weiteren Ermittlungen abwarten. Die Entscheidung des OLG ist nur vorläufig, kann also bei neuen Erkenntnissen wieder geändert werden.
Menzel sagte, die Polizei habe einige der Betroffenen am Freitagabend festgenommen. Andere, die nicht zu Hause waren, hätten sich selbst bei der Polizei gemeldet. Ein weiterer Verteidiger kündigte an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu wollen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft kündigte eine Stellungnahme für den heutigen Montag an.
Derweil könnte der Fall zum Politikum werden: Die Fraktionschefin der Grünen im Landtag, Katharina Schulze, teilte gestern mit: „Die schreckliche Tat in Augsburg beschäftigt Bayern. Hier muss eine umfassende und gründliche Aufklärung erfolgen. Wir Grüne behalten es uns vor, im Landtag auch eine politische Aufarbeitung durchzuführen, falls dies nötig sein sollte.“ lby