Mordfall landet nach 40 Jahren vor Gericht

von Redaktion

Die Tat liegt vier Jahrzehnte zurück: 1979 wurde im Aschaffenburger Schlosspark die Leiche einer 15-Jährigen gefunden. Erst jetzt beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter – obwohl einige Zeugen nicht mehr leben.

VON MICHAEL DONHAUSER

Aschaffenburg – Sie war auf dem Weg zu ihrem abendlichen Stenografie-Kurs. Doch dort kam die 15-jährige Bürohelferin Christiane J. nie an. Allein ihr Stenografie-Kurs deutet schon an, wie lange jener Abend zurückliegt. Denn in Zeiten von Computer und Smartphone wird die Kurzschrift kaum noch genutzt. Doch nach mehr als vier Jahrzehnten wird der Mordfall nun vor Gericht verhandelt.

Seit Mittwoch steht der mutmaßliche Mörder des Mädchens vor Gericht – der damals 17 Jahre alte Nachbar. Hübsch habe er die junge Frau gefunden, ihr auch mal ein Zettelchen zugesteckt – wie alle Jungs aus der Clique, in der er eher ein Außenseiter gewesen sei. Heute ist er 57 Jahre alt. Mit einer roten Aktenmappe vor Blicken geschützt, betrat er am Mittwoch den Gerichtssaal in Aschaffenburg. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, gilt für das Verfahren noch heute Jugendstrafrecht. Höchststrafe: zehn Jahre Haft.

Der Prozess fußt auf einem der spektakulärsten Erfolge sogenannter Cold-Case-Ermittler der vergangenen Jahre. 2017 war in Aschaffenburg eine Ermittlungsgruppe gegründet worden, die sich alte, ungeklärte Verbrechen noch einmal ansehen sollte. Erst vor zwei Jahren hatten die Aschaffenburger Ermittler einen großen Coup in einem Cold Case gelandet. Mit Hilfe neuer DNA-Technik überführten sie einen Vergewaltiger. Das Landgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Bei vielen Polizeidienststellen werden solche Ermittlungs-Gruppen gegründet. Allein in Bayern sind Hunderte Tötungsdelikte unaufgeklärt.

Die auf Altfälle spezialisierten Kriminalisten sahen sich auch den Fall der getöteten Christiane J. noch einmal an. Eine Bisswunde soll nach Aussagen von Gerichtssprecher Ingo Krist zu einem der entscheidenden Indizien geworden sein. Möglicherweise haben neue Methoden in der Zahntechnik dazu geführt, dass der Biss dem Angeklagten zugeordnet werden konnte. „Es ist ein Indizienprozess“, sagte Krist.

Der junge Mann hatte zugegeben, kurz vor dem Tod der 15-Jährigen bereits mit einem anderen Mädchen im Schlosspark gewesen zu sein – er habe Christiane J. kurz gewürgt, sei dann aber weggelaufen. Ob dieser Vorfall ihn überhaupt erst in den Kreis der möglichen Verdächtigen brachte, blieb zunächst ungeklärt.

Am Ende wird wohl entscheidend sein, ob die Staatsanwaltschaft eine so lückenlose Kette von Indizien vorlegen kann, dass dem Gericht keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten bleiben. Dieser bestreitet die Tat. Er sagt, er könne sich kaum an den Dezembertag im Jahr 1979 erinnern – wohl deswegen, weil es ein normaler Tag für ihn gewesen sei, ohne besondere Vorkommnisse.

Die Staatsanwaltschaft listet in ihrer Anklage dagegen detailliert auf, was an jenem 18. Dezember passierte. Die junge Frau sei von ihrem Steno-Kurs nach Hause gegangen, nicht wie sonst üblich in Begleitung einer Freundin. Der Täter habe sie getroffen – ob absichtlich oder zufällig ist unklar – und in den Schlosspark gebracht. „Wehrlos“ sei das Mädchen gewesen. Am nächsten Tag wurde die Leiche gefunden – Hose und Unterhose ausgezogen, die Bekleidung am Oberkörper über die Brüste nach oben geschoben. Der Mann, so die Anklage, hatte die Frau nicht nur erwürgt, sondern auch noch über eine Brüstung 15 Meter tief aus dem Schlosspark zum Mainufer hinuntergeworfen. Dort schlug er mit einem Holzstück auf das schon tote Opfer ein. Er habe sehr sicher sein wollen, dass sie tatsächlich tot ist.

Ob es zu einer Vergewaltigung gekommen ist – darauf legte sich die Staatsanwaltschaft nicht fest. Sie geht jedoch davon aus, dass die Befriedigung des Sexualtriebs ein wesentliches Merkmal für die Tötung des Mädchens gewesen sei. Neben Heimtücke und der Verdeckung von Straftaten eines von drei Mordmerkmalen. Diese müssen erfüllt sein, soll es zu einer Verurteilung kommen. Denn nur, wenn das Verbrechen als Mord gewertet würde, könnte es zu einer Bestrafung des Täters kommen. Andere Kapital-Straftatbestände verjähren – Mord nie.

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