München – Alles sah aus wie eine Studie: Mediziner sucht gegen Bezahlung Probanden für eine Stromstudie. So hatte der IT-Fachmann David G. sein Angebot über Ebay verbreitet. Er wusste, dass auf diesem Portal viele Menschen nach Verdienstmöglichkeiten suchen. Er versprach Honorare bis zu 1500 Euro. Doch der 31-Jährige war weder ein Mediziner, noch rief er zu einer Studie auf. Er suchte junge, bevorzugt schmale Frauen, an deren Schmerzen er sich sexuell erregen konnte. Viele meldeten sich, auch Männer und molligere Frauen. David G. ließ sich nur auf die dünnen Mädchen ein. Bei den Männern behauptete er, die Gruppe sei schon voll.
Zu was er die Frauen mit der vorgespielten Autorität eines Arztes trieb, machte die Opfer im Nachhinein fassungslos. Kenntnisse, die sie schon als Vierjährige im Kindergarten gelernt hatten, nämlich die Finger von Steckdosen zu lassen, warfen sie komplett über Bord – für ein paar hundert Euro, mit denen sie ihr Medizinstudium in Osteuropa oder den Tierarztbesuch der kranken Ratte finanzieren wollten.
David G. ging immer nach demselben Schema vor. Er konnte die Frauen über Skype sehen, sie ihn nicht – angeblich wegen einer defekten Kamera. Seine Anforderungen schrieb er in einen Chat und beobachtete, ob die Frauen seine Anweisungen befolgten. Das ging fünf Jahre lang, von 2013 bis 2018, gut, bis eine Frau so erhebliche Verletzungen erlitt, dass sie ins Krankenhaus Fürstenfeldbruck kam und dem behandelnden Arzt von der Arztstudie berichtete. Die Polizei wurde eingeschaltet. Als die Ermittler im Dorf bei David G. vorfuhren, soll er sie geradezu erleichtert empfangen haben, zufrieden darüber, seinen Trieb endlich beenden zu können.
Denn laut Gutachter leidet der 31-Jährige unter einer Form von Autismus, dem Asperger-Syndrom in Verbindung mit einer sexuellen Abweichung. „Die Befriedigung des Geschlechtstriebes war auslösend für die Ausführung der Taten“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Und er erklärte auch, dass dem Angeklagten sehr wohl bewusst sein musste, wie gefährlich sein Vorgehen war und wie es für die jungen Frauen hätte enden können. Der Mann hatte sich zuvor Filme mit Strom-Versuchen als Foltermethode wie auch als tatsächlich medizinische Behandlung angeschaut. Er wusste, dass seine Versuchsanweisungen ohne engmaschige Überwachung hätten tödlich ausgehen können – und alles hätte ausgesehen wie ein Teenager-Selbstmord. Allerdings hielt ihm das Schwurgericht zugute, dass er nicht in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Zulasten hielt ihm das Gericht, dass er vermutlich mit seinen schmerzhaften Versuchen weitergemacht hätte, wäre nicht eine Minderjährige in ärztliche Behandlung gelangt. Das Gericht wertete nur die 13 Fälle als versuchten Mord, bei denen der Angeklagte verlangt hatte, dass die jungen Frauen sich unter Strom stehende Löffel an die Schläfen hielten. Die Verbindung von Füßen mit Stromkabeln wurde als gefährliche Körperverletzung eingestuft.
David G. wurde gestern wieder in die Psychiatrie gebracht. Dort bleibt er – vermutlich für viele Jahre.