Lenggries – Es sollte ein wunderbarer Skitag am Brauneck (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) werden. Ein Vater und sein neunjähriger Sohn aus Aying (Kreis München) hatten sich gerade einen Halbtagespass gekauft, als ihnen bei der ersten Auffahrt mit der Ahorn-Vierer-Sesselbahn eine Sturzserie zum Verhängnis wurde. Beim Aussteigen an der Bergstation riss sich der Vater das vordere Kreuzband – der Skitag war beendet, noch bevor er begonnen hatte. Jetzt hat der Mann die Bahn verklagt.
Mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld verlangt er vom Betreiber wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Aus seiner Sicht hätte der Mitarbeiter an der Bergstation den Lift anhalten müssen, als bereits die Skifahrer im Sessel vor dem Ayinger stürzten. Der 41-Jährige bugsierte gerade noch seinen Sohn aus der Gefahrenstelle. „Dann hat mich der Sessel noch irgendwie erwischt“, sagte er gestern in der Verhandlung vor dem Landgericht München II. Er sei zur Seite gerobbt und habe versucht aufzustehen. Das habe nicht funktioniert. Dann sei auch schon jemand von der Bergwacht gekommen. Über zwei Jahre ist der Vorfall her, doch seitdem kann der Angestellte weder Fußball spielen noch joggen. Der stellvertretende Geschäftsleiter Stefan Schnitzler, der die Brauneckbahn vertrat, wies den Vorwurf des Klägers zurück. Die Aufsicht in der Bergstation müsse immer gleichzeitig mehrere Sessel im Auge haben. Der Mitarbeiter sei wohl davon ausgegangen, dass es die Gestürzten aus der Gefahrenstelle heraus schafften.
In einer ersten Stellungnahme der Bahn hatte es noch geheißen, dass man bei 14 000 Gästen täglich – und an diesem 29. Dezember 2017 herrschte wohl Hochbetrieb – nicht dauernd den Lift anhalten könne. Die Aufsichtsperson hätte die Situation abwägen müssen und sich angesichts der Gästezahlen dafür entschieden, die Bahn weiterfahren zu lassen. Möglicherweise sei der Mitarbeiter auch abgelenkt gewesen.
„Ihre Pflicht wäre es gewesen, den Lift zumindest zu verlangsamen, wenn ein Vater mit Kind kommt“, hielt die Richterin Schnitzler vor. Der konnte dazu nichts sagen, er hatte noch nicht mit dem Mitarbeiter gesprochen. Die Richterin schlug einen Vergleich vor. Die Bahn soll dem Vater 12 000 Euro zahlen. Falls der Vergleich nicht zustande kommt, wird der Prozess im Mai fortgesetzt. ANGELA WALSER