München – „Ein spannender Vorschlag mit komplexen Folgen für die Praxis“, überschreibt der Bayerische Städtetag eine Mitteilung zum neuesten Söder-Plan. Wer zwischen den Zeilen lesen kann, der merkt schon: Da schwingt viel Skepsis mit – Skepsis zu einem Vorschlag, den Ministerpräsident Markus Söder bei der CSU-Klausur Mitte Januar überraschenderweise präsentiert hatte. München, so schlug er vor, müsse als eigener achter Regierungsbezirk organisiert werden. Eine Kommission unter Innenminister Joachim Herrmann (CSU) soll die Details klären – bis 2024 könnte das dauern.
Der Städtetag sagt nicht grundsätzlich Nein zu der Idee. Aber: „Die möglichen Folgen einer Herauslösung der Landeshauptstadt aus dem über zwei Jahrhunderte gewachsenen Regierungsbezirk Oberbayern müssen gründlich zusammengetragen und dann erörtert werden“, gibt Geschäftsführer Bernhard Buckenhofer zu bedenken. Noch fehlten viele Informationen: Soll der Regierungsbezirk nur das Stadtgebiet umfassen? Oder zusätzlich den Landkreis München? Oder gar noch weitere Landkreise? Zu klären seien staatsrechtliche und finanzielle Fragen – „vor allem beim System der Bezirksumlagen müssen Berechnungen angestellt werden“, verlangt der Städtetag.
Ähnlich verhalten zeigt man sich beim Bayerischen Landkreistag. „Ein paar dicke Fragezeichen“ hat Geschäftsführer Johann Keller schon ausgemacht. Offiziell wird der Verband erst am 5. Februar nach der Präsidiumssitzung Position beziehen. Auch den Regionalen Planungsverband Oberbayern treibt die Idee um. Am 18. Februar wird der Planungsausschuss den Vorstoß beraten.
Sehr skeptisch äußert sich Josef Mederer (CSU), Bezirkstagspräsident von Oberbayern. „Vom Grundsatz her sehe ich das kritisch“, sagt er unserer Zeitung. „Die Frage ist doch: Was kommt für die Bürger dabei raus – und da erkenne ich nicht den Mehrwert.“ Und weiter: „Der, der den Vorschlag gemacht hat, ist in der Bringschuld.“ Es sei zu befürchten, dass die Gründung eines eigenen Regierungsbezirks München höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen werde. Der Bezirk erfülle seine Aufgaben „mit höchster Kompetenz und für täglich circa 60 000 bis 70 000 Menschen“, betont Mederer. Aber natürlich sei er gerne bereit, in einer Arbeitsgruppe mitzuwirken.
Womöglich scheitert der Plan ohnehin an verfassungsrechtlichen Hürden. Nach Artikel 185 der Bayerischen Verfassung ist Bayern in sieben Bezirke (wie vor 1933) gegliedert – ein achter Bezirk müsste mit Zweidrittel-Mehrheit vom Landtag genehmigt werden. Bisher aber haben sich alle Parteien außer der CSU, auch die Freien Wähler, skeptisch bis ablehnend geäußert.