München – Die Folgen des Bayern-Ei-Skandals werden gerade in Regensburg gerichtlich aufgearbeitet. Doch politisch hat Bayern schon vor Jahren auf den länderübergreifenden Salmonellenausbruch aus dem Jahr 2014 reagiert. Mit der Gründung der „Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“, kurz KBLV, folgte die Staatsregierung einer Mahnung des Obersten Rechnungshofes. Die übergeordnete Behörde hat vor zwei Jahren ihren Dienst aufgenommen und die Kontrollen von 591 bayerischen Großbetrieben aus dem Lebensmittel- und Geflügelbereich an sich gezogen. Diese Betriebe werden nun nicht mehr wie zuvor von den Landratsämtern kontrolliert. Eigentlich.
Denn nicht alle Betriebe haben das akzeptiert. Einige klagten, als sie die Bescheide mit der Nachricht erhielten, dass künftig die KBLV in ihren Betrieben nach dem Rechten sehen will. „Lebensmittelkonzerne, die im nationalen und internationalen Wettbewerb stehen, brauchen klare Überwachungsstrukturen“, sagt Rechtsanwalt Markus Kraus, der drei Betriebe vor Gericht vertrat. Diese Strukturen habe das Verbraucherschutzministerium nicht geschaffen.
Sieben Fälle landeten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Beim Blick auf die Beschlüsse des Gerichts wird es kompliziert. Die Kurzfassung: Einerseits wurden die Verfahren eingestellt, weil die Verordnung, die die Zuständigkeit der neuen Behörde regelt, zwischenzeitlich überarbeitet wurde. Trotzdem merkten die Richter des VGH an, dass sie die Rechtsgrundlage für die neuen Zuständigkeiten wegen „Verstoßes gegen höherrangiges Recht“ für nichtig halten. Heißt: Die bisherige Methode, dass die betroffenen Betriebe einen Brief von der KBLV bekommen, halten die Richter für nicht zulässig. Statt einer vom Ministerium erlassenen Verordnung brauche es ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz. Insgesamt 14 der 591 Großbetriebe haben sich erfolgreich gegen eine Überwachung durch das KBLV gewehrt – sie werden aktuell weiter von den Kreisbehörden kontrolliert.
Die Landtags-Opposition kritisiert das Vorgehen des Verbraucherschutzministeriums scharf. „Der Verbraucherschutz darf nicht darunter leiden, dass die damalige CSU-Alleinregierung bei der Schaffung der neuen Kontrollbehörde offensichtlich geschlampt hat“, sagt Rosi Steinberger von den Grünen. Sie erwarte einen Bericht von Minister Thorsten Glauber (FW) im Landtag sowie die Befassung des Obersten Rechnungshofes mit dem Thema. Auch Florian von Brunn (SPD) sieht „grobe handwerkliche Fehler“ der Staatsregierung. Aus seiner Sicht sind nun alle Verstöße, die die neue Behörde aufdeckt, vor Gericht anfechtbar. „Die Rechnung zahlen die Verbraucher.“
Das zuständige Ministerium beschwichtigt. Nachdem der VGH die Verfahren eingestellt habe, sei die Einschätzung zur Rechtsgrundlage nicht bindend, sagt ein Sprecher. Die KBLV sei grundsätzlich weiter zur Kontrolle der Betriebe befugt. Um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, werde die Verordnung aber so überarbeitet, dass künftig allein daraus hervorgehe, für welche Betriebe die neue Behörde zuständig ist. Bescheide an die jeweiligen Betriebe wären dann ebenso nicht mehr notwendig wie eine Anpassung des Gesetzes. Eine weitere Reform steht ohnehin an: Denn künftig soll die KBLV auch noch für die Überwachung von großen Rinder- und Schweinehaltern zuständig sein. DOMINIK GÖTTLER