München – Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze hat ein Ermittlungsverfahren am Hals. Wegen einer beleidigenden Geste am Rand einer NPD-Demonstration 2018 muss sich die 34-jährige Münchnerin nach Informationen unserer Zeitung vor der Justiz verantworten. Der Landtag hat auf Bitte des Leitenden Oberstaatsanwalts ihre Immunität diese Woche in einem diskreten Verfahren aufgehoben.
Schulze, Shooting-Star der Grünen in Bayern, hatte am 2. September 2018 auf dem Münchner Marienplatz mit 500 Gleichgesinnten gegen die rechtsextreme NPD protestiert, die mit knapp zehn Vertretern vor Ort war. Ein Bild zeigt sie, wie sie der NPD den „Stinkefinger“ entgegen reckt. Diese Geste gilt als justiziable Beleidigung. Funktionäre der Partei zeigten sie an.
Die Beweislage ist eindeutig, die Fotos liegen den Ermittlern vor, eine junge Polizistin stand unmittelbar neben der Politikerin. Die Justiz muss deshalb den Vorgang weiterverfolgen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte das Ermittlungsverfahren: „Es geht um eine Geste.“
Die Immunität wird bei einer nahenden Anklageerhebung oder einem Strafbefehl aufgehoben. Einfache Ermittlungen waren auch mit Immunität möglich. In diesem Fall wird Schulze wohl akzeptieren, 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, damit wird das Verfahren eingestellt – ohne Verhandlung und ohne Vorstrafe. „Die NPD ist eine faschistische Partei“, sagt sie, sie werde weiter „der extremen Rechten keinen Fußbreit weichen“. Mit ihrer beleidigenden Geste sei sie aber „2018 über das Ziel hinausgeschossen. Das tut mir leid.“ CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER