München – Der Landesbund für Vogelschutz hat scharfe Kritik an der vom bayerischen Ministerrat erlassenen Biotop-Verordnung geäußert. Der LBV sieht darin den ersten Praxistest für die Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt. „Trotz zahlreicher positiver Schritte bei der Umsetzung des Volksbegehrens durch die Staatsregierung ist sie bei diesem ersten Stresstest krachend gescheitert“, sagte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. Die gesetzliche Verpflichtung durch das Volksbegehren bedeute zwar eine höhere finanzielle Förderung der Schutzmaßnahmen von Landwirten. Doch die neue Biotop-Verordnung führe dazu, dass fast keine Streuobstwiesen in Bayern mehr unter Schutz stehen, betont Schäffer. „Der Bürgerwille wird damit umgangen.“ Die Verordnung sei eine Farce.
Damit eine Streuobstwiese geschützt wird, müssen künftig mindestens 75 Prozent der Streuobstbäume ihren Kronensatz in mindestens 1,80 Meter Höhe haben. Nach einer Probekartierung des LBV wäre das bei den wenigsten Streuobstwiesen der Fall. Sie würden nach der neuen Verordnung nicht mehr als solche eingestuft und damit ihren Status als geschütztes Biotop verlieren. Die Kriterien des Verordnungsentwurfes hatte der LBV bereits Mitte November kritisiert und auf die negativen Folgen hingewiesen. Gestern hat der Ministerrat die Verordnung verabschiedet. „Zahlreiche Schritte bei der Umsetzung des Volksbegehrens, beispielsweise Finanzierungszusagen und neues Personal, lassen hoffen, dass die Regierung es mit dem Natur- und Artenschutz ernst meint“, betonte Schäffer. „Die Biotop-Verordnung ist jedoch eine große Enttäuschung.“ Sie weiche den Naturschutz auf, statt ihn zu stärken. Der LBV kündigte an, gegen die Aushebelung des im Volksbegehren vorgesehenen Schutzes von Streuobstwiesen zu klagen. mm