Gericht hebt Haftbefehl auf

von Redaktion

Wende im Prozess um Mord nach 40 Jahren: Gutachten ist falsch

Aschaffenburg – Das Landgericht Aschaffenburg hat am Freitag überraschend den Haftbefehl gegen einen 57-Jährigen aufgehoben, der vor 40 Jahren eine 15-Jährige ermordet haben soll. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

Das Gericht hat erhebliche Zweifel an einem zahnmedizinischen Gutachten, das eine Bissspur an der Leiche des Mädchens dem Mann zugeordnet hatte. Im Prozess war in den vergangenen Wochen mühsam das Gutachten einer zahnmedizinischen Sachverständigen nachvollzogen worden. Dabei kamen Widersprüche auf. Die Gutachterin hatte die Bissspur nahezu zweifelsfrei dem Gebiss des Angeklagten zugeordnet. Die von ihr aufgeführten genetischen Anomalien im Gebiss des Mannes hätten sich jedoch zum Teil als nicht vorhanden herausgestellt. So habe das Gericht herausgefunden, dass ein Zahn, dessen Fehlen sie als genetische Anomalie dargestellt hatte, erst später gezogen worden war.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Die Kammer will sich damit beschäftigten, ob der Mann als Täter ausgeschlossen werden kann.  mc/lby

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