Ermittlungen nach AfD-Wahlskandal

von Redaktion

Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe – Regierung bekam Hinweis

Vaterstetten – Nach dem AfD-Wahlskandal in Vaterstetten (Landkreis Ebersberg) hat nun die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Manfred Schmidt eingeleitet. Es werde geprüft, ob es eine strafrechtliche Dimension habe, dass der 82-Jährige mehrere Bürger getäuscht hatte, um sie auf die AfD-Listen für die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl zu setzen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben könne sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen.

Wie berichtet haben inzwischen sieben Bürger erklärt, dass ihre Namen wider Willen auf den Listen der AfD gelandet waren. Alle betonen, sie seien von Schmidt übertölpelt worden. Der wiederum bestreitet das.

Unterdessen wurde auch bekannt, dass das Landratsamt Ebersberg die Regierung von Oberbayern frühzeitig eingeschaltet hatte, als es erste Rückzieher von den Wahllisten der AfD für den Kreistag gegeben habe – bereits vor Ablauf der Frist. Die Rückmeldungen hätten Hinweise auf fragwürdige Methoden gegeben, betonte eine Sprecherin des Landratsamtes. Die Regierung bestätigte nun aber, dass das Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Wahlvorschlag sei gültig – selbst wenn die Bürger für eine Unterschrift getäuscht worden seien. Die Namen können nun nicht mehr gestrichen werden.  ac

Artikel 5 von 11