Gut ein halbes Jahr nach dem Unfalltod eines einjährigen Buben im schwäbischen Gundelfingen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Fahrerin, eine 78-jährige Ordensschwester, eingestellt. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung seien abgeschlossen, sagte ein Behördensprecher in Augsburg. Von der Erhebung einer Klage sei abzusehen, weil die Unfallverursacherin der Familie des Kindes Entschädigung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs gezahlt habe. Zudem arbeite die Ordensschwester seit ihrer Jugend im Dienste von Menschen. lby