IN KÜRZE
Abholz-Anordnung ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers von den Behörden die Entfernung bestimmter Gehölze verlangt werden darf. Der Landkreis Miesbach hatte sich gegen entsprechende Anordnungen der Landesanstalten für Forstwirtschaft und Landwirtschaft