IN KÜRZE

Abholz-Anordnung ist rechtmäßig

von Redaktion

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers von den Behörden die Entfernung bestimmter Gehölze verlangt werden darf. Der Landkreis Miesbach hatte sich gegen entsprechende Anordnungen der Landesanstalten für Forstwirtschaft und Landwirtschaft gewehrt. Konkret wollte der Landkreis verhindern, dass neben den am meisten befallenen Gehölzgattungen auch Gehölze wie Erle, Buche oder Haselnuss gefällt werden müssen. Den Richtern zufolge ist diese Anordnung aber rechtmäßig.  mm

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