München – Gut dreieinhalb Jahre ist es her, dass sich 52 Prozent der britischen Wähler in einem Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU aussprachen. Jahrelange Debatten und mehrere Regierungswechsel später sind die Briten nun zum 31. Januar tatsächlich ausgetreten. Doch just einige Tage zu spät für die Stadt Wasserburg. Die hatte nämlich schon an mehrere britische Einwohner eine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl verschickt – diese Schreiben hat die Stadt Anfang Februar berichtigt.
Denn mit dem Vollzug des Brexit verlieren in Bayern lebende Briten, die nicht im Besitz einer europäischen Staatsbürgerschaft sind, ihr Wahlrecht. Sie dürfen damit bei der Kommunalwahl am 15. März nicht abstimmen – und auch nicht für einen Platz im Gemeinde- oder Kreistag kandidieren. In mehreren bayerischen Gemeinden mussten daraufhin schon die Wahllisten überarbeiten und Kandidaten mit britischem Pass wieder gestrichen werden.
Das bayerische Innenministerium hat die Kommunen bereits Anfang Januar über die neue Rechtslage informiert. Denn während das Vereinigte Königreich in einer Übergangsphase bis Ende 2020 grundsätzlich noch wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt wird, ist das Kommunalwahlrecht von dieser Übergangsregelung explizit ausgenommen. Damit haben britische Staatsangehörige mit dem Brexit sowohl das aktive wie das passive Wahlrecht sowie ihren Rechtsstatus als Gemeinde- und Kreisbürger verloren, wie es in dem Schreiben heißt.
Weiterhin wählen und antreten dürfen hingegen Briten, die zusätzlich auch die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Und das sind in den vergangenen Jahren immer mehr geworden. Das Innenministerium registriert seit Jahren steigende Einbürgerungszahlen von Briten in Bayern. Im Jahr 2018 waren es 1329 Menschen aus Großbritannien. Die bayernweiten Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor. Aber fragt man bei einzelnen Landratsämtern nach, wird klar, dass der Trend ungebrochen ist. So wurden etwa im Landkreis Starnberg im vergangenen Jahr 82 Briten eingebürgert, fast doppelt so viele wie im Vorjahr (46). Im Landkreis Freising waren es 61 Einbürgerungen (Vorjahr 36) und im Landkreis Erding trugen 37 Briten zu einem neuen Einbürgerungsrekord im Landkreis bei. Besonders auffällig ist der Anstieg im Landkreis München. Waren es dort 2015 noch 13 Einbürgerungen, verzeichnete das Landratsamt vergangenes Jahr ganze 164 – und auch im Januar 2020 gingen noch zehn Anträge ein.
Das hat sich auch an der Volkshochschule München bemerkbar gemacht, wo viele Briten ihren Einbürgerungstest und das notwendige Sprachzertifikat erwerben. „Kurz vor der Deadline wachen die Leute dann auf“, sagt Heike Richter von der vhs. Im vergangenen Jahr sei der Anteil von Briten unter den Teilnehmern sehr hoch gewesen. So wurden bei den B1-Sprachtests zwei Zusatztermine nur für Briten angeboten, um der großen Nachfrage gerecht zu werden.
Und auch in diesem Jahr wird der Ansturm wohl noch anhalten. Denn für den Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft gilt im Gegensatz zum Wahlrecht weiterhin die Übergangsfrist bis Ende des Jahres. Bis dahin wird also wohl noch der ein oder andere Brite zum Deutschen werden – auch in Bayern.