Missbrauch: Justiz prüft neue Ermittlungen gegen Priester

von Redaktion

München/Grafing – Der 1986 wegen Missbrauchs vom Amtsgericht Ebersberg verurteilte Priester Peter H. ist bislang nicht aus dem Klerikerstand entlassen worden. Das hat eine Anfrage bei der Pressestelle der Erzdiözese München und Freising ergeben. Der Essener Diözesangeistliche hatte bereits in seinem Heimatbistum Kinder missbraucht. Er war 1980 vom Münchner Erzbistum in der Zeit von Joseph Ratzinger als Erzbischof (später Papst Benedikt XVI.) aufgenommen worden, unter der Auflage, eine Therapie zu machen (wir berichteten).

Erst 2010 wurde H. vom Amt suspendiert. Der nach wie vor in München lebende Geistliche (72) sei seither mit Auflagen belegt und dürfe keine priesterlichen Dienste mehr ausführen, hieß es auf Nachfrage. Eine vollständige Entlassung aus dem Klerikerstand wäre nach dem Kirchenrecht die Höchststrafe, die gegen ihn verhängt werden könnte.

Wie es heißt, hat es in der Vergangenheit bereits seitens der Bischöfe von München und Essen, Kardinal Reinhard Marx und Franz-Josef Overbeck, den Versuch gegeben, H. aus dem Klerikerstand zu entfernen. Ein entsprechendes Votum ging nach Rom. Da die Glaubenskongregation, damals unter der Leitung von Kardinal Gerhard Ludwig Müller, aber auf einer Anhörung von H. bestand und dieser einen sehr versierten Anwalt zu Rate gezogen haben soll, endete das Verfahren nicht mit der von Marx und Overbeck gewünschten Entfernung aus dem Klerikerstand.

Das ZDF-Magazin „Frontal21“ und das Recherchezentrum CORRECTIV haben nun berichtet, Ratzinger sei dem Geistlichen im Jahr 2000 zufällig begegnet, als er seinen sterbenskranken Studienfreund und Münchner Weihbischof Heinrich von Soden-Fraunhofen (1920–2000) privat besuchte. In der Nachbargemeinde war H. als Pfarrer im Einsatz. Die Begegnung mit dem Priester hat der emeritierte Papst aber dementieren lassen. Der Zeitung „Die Tagespost“ erklärt er, dass es damals „weder eine Begegnung mit dem Priester H., noch ein Gespräch mit ihm gegeben“ habe.

Nach Missbrauchstaten wurde der Geistliche, wie vor Jahren bekannt wurde, im Münchner Erzbistum in mehreren Gemeinden als Seelsorger eingesetzt. Dafür übernahm 2010 der zuständige Generalvikar Gerhard Gruber die alleinige Verantwortung. H. war zunächst in München, später in Grafing (Kreis Ebersberg) tätig, wo er rückfällig wurde. Dafür wurde er 1986 verurteilt, aber noch während der Bewährung schickte man ihn als Pfarrseelsorger nach Garching an der Alz (Kreis Altötting). In der Nachbargemeinde Engelsberg lebte von 1993 bis 2000 der frühere Münchner Weihbischof von Soden-Fraunhofen, der ihn überwachen sollte. 2008 versetzte ihn der neu nach München gekommene Erzbischof Marx in die Tourismusseelsorge nach Bad Tölz mit dem Verbot, Kontakt mit Kindern zu haben. Doch daran hielt er sich nicht. Die Staatsanwaltschaft München II, die bereits früher gegen H. ermittelte, prüft derzeit, ob es weitere Taten gibt. Namentlich seien bisher acht Betroffene bekannt, die H. zwischen 1973 und Ende 1979 missbraucht habe, sagt der Essener Bistumssprecher Ulrich Lota. Man vermute aber weitere fünf Opfer. Sollten sich weitere Opfer melden, könnte es neue Chancen für eine Entfernung von H. aus dem Klerikerstand geben. kna/cm

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