Die Entlassung aus dem Klerikerstand wird umgangssprachlich als „Laisierung“ bezeichnet. Sie kann etwa vor einer Heirat auf Antrag des Betroffenen erfolgen. Bei schweren Vergehen von Geistlichen ist sie im katholischen Kirchenrecht die Höchststrafe. Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden. kna