Wie das Infektionsschutzgesetz den Ernstfall regelt
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit 2001 in Deutschland alle gesetzlichen Pflichten und Rechte zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Einerseits geht es darin um bestmögliche Prävention – durch Hygienemaßnahmen und gesundheitliche Aufklärung. Um den Ausbruch