Ein hart erkämpftes Menschenrecht

Vor einem Jahr hat der Bundestag entschieden, dass auch behinderte Menschen mit Vollbetreuung sowie psychisch Kranke im Maßregelvollzug das Recht zu wählen haben müssen. Viele von ihnen werden bei der Kommunalwahl zum ersten Mal ihre Stimme abgeben. Doch noch haben sich die Parteien nicht ausreichend auf die neuen Wähler eingestellt.

VON KATRIN WOITSCH

München – Maria* wird wählen am 15. März. Und dass die 24-Jährige aus Fürth das darf, ist leider nicht selbstverständlich. Denn sie ist mit Down-Syndrom zur Welt gekommen. Menschen mit Behinderung, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, dürfen bei der Kommunalwahl erstmals ihre

Donnerstag, 13. November 2025

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