Appell an die Eltern zur Masern-Impfung

von Redaktion

Am Sonntag tritt die Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Sie gilt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas. Bayerns Minister appellieren an alle Menschen, sich gegen die Krankheit impfen zu lassen.

VON CINDY BODEN UND CHRISTIANE RIED

München – Gesundheitsministerin Melanie Huml, Sozialministerin Carolina Trautner (beide CSU) und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) haben gestern gemeinsam zur Schutzimpfung gegen Masern aufgerufen. Es handle sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit mit einer besonderen Gefahr für Kinder. Um die Masern auszurotten, müsse die Impfquote in Deutschland weiter erhöht werden, betonten sie. In Bayern bewegen sich die Impfraten der Schulanfänger auf einem extrem hohen Niveau, sagte Piazolo. „Bei der zweiten Masernimpfung zur Schuleingangsuntersuchung erreichen wir bereits beinahe den Wert von 95 Prozent.“ Vor allem auch Eltern müssten ihren eigenen Schutz überprüfen.

Diesen Sonntag tritt die im November vom Bundestag beschlossene Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Kinder, die ab dem 1. März neu in Kitas, Schule oder der Kindertagespflege aufgenommen werden, müssen einen Impf- oder Immunitätsnachweis erbringen – außer eine Impfung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam. Werden sie bereits in einer Einrichtung betreut, verlängert sich die Frist bis 31. Juli 2021. Die gleiche Regelung gilt für Beschäftigte in diesen sowie medizinischen Einrichtungen.

Wird kein Impfnachweis erbracht, kann ein Kind nicht im Kindergarten betreut oder der neue Job nicht angetreten werden. Bei schulpflichtigen Kindern muss das Gesundheitsamt durch die Rektoren benachrichtigt werden. Weigern sich Eltern, ihr Kind impfen zu lassen, drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro.

Karin Oesterreicher-Pfeiffer, die Leiterin der Kita St. Martin im Smarthouse in München, geht davon aus, dass sich nicht viel ändern werde. Schon jetzt findet eine verpflichtende Impfberatung statt. „Wenn man das systematisch angeht, ist das kein großer Aufwand“, sagt die Leiterin mit Blick auf die Kontrolle der Masernnachweise. Neu sei, dass alle Mitarbeiter, die nach 1970 geboren sind, eine Immunisierung nachweisen müssen. Und auch Reinigungskräfte oder Caterer, die in der Einrichtung beschäftigt sind. „Das macht auch Sinn“, findet Oesterreicher-Pfeiffer.

Auch Ilona Scheib, die Leiterin der Kita Fünkchen, geht davon aus, dass es höchstens Aufwand bedeute, die Nachweise der Kinder einzuholen, die bereits die Einrichtung besuchen. Sie glaubt nicht, dass es zu vielen Diskussionen mit den Eltern kommen wird. Die meisten Kinder hätten die Mehrfachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln sowieso. „Ich finde die Pflicht gut“, sagt Scheib. Denn die Krankheit könne für Kinder sehr gefährlich sein.

Arabella Quiram, die Rektorin der Justus-von-Liebig- Grund- und Mittelschule in Bruckmühl (Kreis Rosenheim) unterstützt die Impfpflicht gegen Masern ebenfalls. „Das ist wirklich sinnvoll.“ Die Eltern der neuen Schüler bekommen einen Brief, dass sie wie gewohnt Unterlagen wie eine Geburtsurkunde vorlegen müssen – nun eben auch einen Nachweis über die Masernimpfung, beispielsweise durch den Impfausweis. „Wenn ein Kind keinen Impfschutz hat, müssen wir es trotzdem aufnehmen“, erklärt Quiram. Schulpflicht geht vor Impfpflicht. Eine Zwangsimpfung ist nicht vorgesehen.

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