München – Feuerwehr ist nicht nur Blaulicht und Einsatzwille, Feuerwehr ist auch Bürokratie: Die „Zweite Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes“ regelt alles, was die Feuerwehr so braucht: Löschwasserversorgung, Fürsorgepflicht der Gemeinden, Teilnahmepflicht an Lehrgängen, und, und, und. Punkt 1.2 des Regelwerks aber steht seit jeher im Brennpunkt: die Hilfsfrist.
Die Hilfsfrist besagt, dass zwischen dem Eingang eines Notrufs bis zum Eintreffen der Hilfskräfte am Einsatzort nur zehn Minuten vergehen dürfen. Davon zu unterscheiden ist die Ausrücke- und Anfahrtszeit, die bisher in den Vollzugsvorschriften zum Feuerwehrgesetz nicht definiert war – aus gutem Grund, wie manche sagen. Jetzt möchte das Innenministerium aber eine Klarstellung durchdrücken: „Die Gemeinden legen bei der Feuerwehrbedarfsplanung dazu grundsätzlich eine Ausrücke- und Anfahrtszeit der gemeindlichen Feuerwehr von höchstens achteinhalb Minuten ab dem Abschluss ihrer Alarmierung fest“, heißt es im Entwurf zu den neuen Vollzugsvorschriften des Feuerwehrgesetzes, die unserer Redaktion vorliegen.
Die Hilfsfrist ist nicht einklagbar, wird aber seit jeher von den Einsatzkräften sehr ernst genommen. In Fürstenfeldbruck etwa wird derzeit ein neues Feuerwehrhaus gebaut, weil nach Abzug der Fliegerhorst-Wache nicht mehr alle Ortsteile innerhalb von zehn Minuten zu erreichen sind. Der Bayerische Gemeindetag befürchtet, dass die Gemeinden nun neue Berechnungen anstellen müssen, wenn die Anfahrtszeit quasi sekundengenau festgelegt wird. Auch werde der Druck auf ehrenamtliche Feuerwehrmitglieder zunehmen.
Doch der Bayerische Landesfeuerwehrverband teilt die Befürchtung nicht. „Materiell ändert sich nichts“, sagt Johann Eitzenberger, Chef des Verbands aus Garmisch-Partenkirchen. De facto dauere es meist geschätzt eineinhalb Minuten vom Eingang des Notrufs bis zur Alarmierung, sodass die Ausrückezeit entsprechend kürzer sei. „Das war schon immer so, und das wird so bleiben“, sagte der Kreisbrandrat.
Auch das Innenministerium beruhigt: „An der seit Jahrzehnten gelten 10-minütigen Hilfsfrist soll es keine Änderung geben.“ Die Extra-Herausstellung der Anrückezeit sei nur „eine Klarstellung“.
Noch stehen die Diskussionen über die Änderungen ganz am Anfang. Über viele Punkte habe man sich noch keine Meinung gebildet, sagt Eitzenberger. Heikel könnte insbesondere die Streichung des technischen Prüfdienstes bei den drei staatlichen Landesfeuerwehrschulen werden. Dort konnten Freiwillige Feuerwehren bisher ihre Fahrzeuge kostenlos überprüfen lassen. Das Ministerium will dafür aber nicht länger aufkommen. Setzt es sich durch, kommen neue Kosten auf die Gemeinden als Träger der Feuerwehren zu.