München/Kampala – Wenn Racheal gefragt wird, warum sie Uganda verlassen hat, zieht sie die Ärmel ihrer weißen Jacke hoch. Sie zeigt ihre geschundenen, vernarbten Arme. „Das hat er gemacht, als er uns erwischt hat“, sagt sie. Ihr Mann, der sich damals schon von ihr getrennt hatte, habe sie und ihre Freundin zu Hause entdeckt. „Dann hat er mir diese Stücke aus den Armen herausgeschnitten, weil er das Böse herausschneiden wollte. Mein Oberkörper sieht auch so aus.“ Seit Oktober 2018 ist die Modedesignerin in Deutschland und wartet darauf, dass über ihren Asylantrag entschieden wird.
Genau wie Sandra. Die 43-Jährige floh 2017 aus Uganda, weil sie lesbisch ist, diskriminiert, bedroht und gefoltert wurde, wie sie sagt. „Ich hatte keine Hoffnung mehr. Ihre Kinder musste sie zurücklassen, die drei ältesten wachsen bei Freunden auf, ihr zweijähriger Sohn bei seinem Vater. Der Mann, mit dem sie verheiratet wurde, als ihre eigene Familie merkte, dass sie Frauen liebt – und dessen Familie Sandra dann jahrelang schikaniert habe.
Die beiden Frauen eint die Hoffnung, dass ihrem Asylantrag stattgegeben wird. Und dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Weg dorthin mit einer Präzedenzentscheidung erleichtert. Doch diese Hoffnung hat sich gestern zerschlagen. Das Berufungsverfahren wurde in der Hauptsache für erledigt erklärt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die ebenfalls aus Uganda stammende Klägerin als Flüchtling anerkennen will. Allerdings sei dies nur eine Einzelfallentscheidung, betonte ein BAMF-Vertreter.
Die 41-Jährige ist seit 2012 in Deutschland. Ihr Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, von der Behörde, später auch vom Verwaltungsgericht. Nun ist sie am Ziel – und sehr erleichtert. „Ich kann ohne Angst auf der Straße laufen, wir können uns umarmen und küssen“, hatte sie zuvor dem Gericht erzählt. Sie müsse sich hier keine Sorgen machen, verprügelt zu werden und müsse ihre Liebe zu Frauen nicht geheim halten. „Wie lange kann man sein Leben führen im Versteck, als würde man niemanden gernhaben?“, frage sie.
Die lesbische Beratungsstelle LeTRa in München begrüßte die Entscheidung, auch wenn Asylberaterin Julia Serdarov auf ein Urteil gehofft hatte. Sie sei aber glücklich, dass sich die Klägerin den Flüchtlingsstatus erkämpft habe. Zudem sei die Entscheidung richtungsweisend, da das Gericht die Verfolgung Homosexueller in Uganda anerkannt habe. Rund 60 lesbische Frauen aus Uganda sind bei LeTRa angebunden und haben geklagt, 25 sind noch im Asylverfahren.
In rund 30 Ländern Afrikas sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten. Oft stammen die Gesetze aus der Kolonialzeit. Das Höchststrafmaß in Uganda ist lebenslänglich. Seit der Unabhängigkeit des Landes 1962 sei allerdings keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt.
Neela Ghoshal, Expertin für LGBT-Rechte bei Human Rights Watch (HRW), sagt, es gebe dennoch etliche Fälle von Homosexuellen aus Uganda, die weltweit Asyl beantragt haben – viele waren demnach erfolgreich. „Und das aus gutem Grund. Obwohl das Gesetz selten dazu benutzt wird, jemanden zu verurteilen, ist es fast unmöglich, als LGBT-Person in Uganda ein gutes Leben zu leben.“
Obwohl es in Uganda Organisationen und Aktivisten gebe, die sich für Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender-Menschen einsetzen und die gesellschaftliche Toleranz darum langsam steigt, sei es noch unmöglich, Homosexualität in Uganda offen auszuleben, bestätigt Sam Ganafa, Aktivist und Leiter der Organisation Spectrum, die sich für Gesundheitsrechte einsetzt. „Wenn man das tut, wird man schikaniert oder sogar festgenommen.“ Die Polizei oder Bürger würden das Verbot ausnutzen, um Schwule und Lesben auszubeuten oder zu erpressen. Immer wieder würden Homosexuelle festgenommen. Die wenigsten könnten sich am Arbeitsplatz outen. Und viele erlebten Gewalt.
Im vergangenen Jahr hatten 119 Menschen aus Uganda in Deutschland Asyl beantragt, die meisten davon wegen des Bundesländer-Verteilungsschlüssels in Bayern. 2018 waren es bundesweit 157 neue Anträge. Ein Großteil der Asylanträge aus Uganda wird aber abgelehnt: 2017 wurde laut BAMF in 327 Fällen entschieden, 220 Anträge wurden abgelehnt. Das entspricht einer sogenannten Schutzquote von 17,1 Prozent. 2018 lag die Quote bei 30,6 Prozent. Wie viele dieser geflohenen Menschen Asyl beantragten, weil sie sich wegen ihrer Homosexualität bedroht fühlten, wird nicht erfasst. Wer in Deutschland über einen solchen Asylantrag entscheidet, muss „die vorgetragenen Fluchtursachen auf Glaubhaftigkeit prüfen“, teilt das Bundesamt mit. Für Racheal und Sandra bedeutet das: „Wir sollen beweisen, dass wir wirklich lesbisch sind. Aber wie können wir das beweisen?“ lby