Bayern will über den Bundesrat Lockerungen bei der Bonpflicht durchsetzen. Kleinbeträge von bis zu 16 Euro sollen demnach von der Bonpflicht ausgenommen werden. Zudem soll die Belegausgabepflicht bei bargeldlos abgewickelten Bezahlvorgängen entfallen, zum Beispiel bei Zahlungen mit EC- oder Kreditka
Dieser Artikel (ID: 1219170) ist am 11.03.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).