Bayern will über den Bundesrat Lockerungen bei der Bonpflicht durchsetzen. Kleinbeträge von bis zu 16 Euro sollen demnach von der Bonpflicht ausgenommen werden. Zudem soll die Belegausgabepflicht bei bargeldlos abgewickelten Bezahlvorgängen entfallen, zum Beispiel bei Zahlungen mit EC- oder Kreditkarte. Eine entsprechende Initiative beschloss das Kabinett gestern in München. Die seit 1. Januar geltende Belegausgabepflicht gehe in der jetzigen Form zu weit, hieß es zur Begründung. Bislang sieht das Gesetz die Möglichkeit zu Ausnahmen nur in Härtefällen vor. lby