BVG rügt Haftbefehl nach Tötungsfall

Wende im Tötungsfall am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz: Der Haftbefehl gegen einen der Mitbeschuldigten ist verfassungswidrig. Fünf weitere Verdächtige kommen ebenfalls frei. Der Hauptbeschuldigte bleibt aber in U-Haft.

VON ULF VOGLER

Karlsruhe/Augsburg – Nach der tödlichen Auseinandersetzung am Augsburger Königsplatz ist gegen einen 17-Jährigen unrechtmäßig Haftbefehl erlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht rügte gestern den vom Oberlandesgericht München (OLG) auf Antrag der Augsburger Staatsanwaltschaft er

Dienstag, 14. April 2026

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