BVG rügt Haftbefehl nach Tötungsfall

von Redaktion

Wende im Tötungsfall am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz: Der Haftbefehl gegen einen der Mitbeschuldigten ist verfassungswidrig. Fünf weitere Verdächtige kommen ebenfalls frei. Der Hauptbeschuldigte bleibt aber in U-Haft.

VON ULF VOGLER

Karlsruhe/Augsburg – Nach der tödlichen Auseinandersetzung am Augsburger Königsplatz ist gegen einen 17-Jährigen unrechtmäßig Haftbefehl erlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht rügte gestern den vom Oberlandesgericht München (OLG) auf Antrag der Augsburger Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehl. Das OLG ordnete daraufhin umgehend die Freilassung des 17-Jährigen an.

Sein Anwalt Felix Dimpfl, hatte gegen den Haftbefehl Verfassungsbeschwerde eingelegt, die Richter in Karlsruhe gaben ihm Recht. Der Jugendliche sei „in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt“. Dimpfl ist sehr zufrieden mit der Entscheidung der Richter: „Ich war der festen Überzeugung, dass es so nicht geht wie in Augsburg.“

Am Abend des 6. Dezember war ein Familienvater bei einem Streit zwischen zwei Männern und mehreren Jugendlichen am Königsplatz ums Leben gekommen. Ein ebenfalls 17-jähriger Haupttäter soll den 49-Jährigen mit einem Schlag getötet haben. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, auch weil das Opfer Mitglied der Augsburger Berufsfeuerwehr war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Haupttäter Totschlag und seinen sechs Begleitern Beihilfe dazu vor, alle sieben kamen in U-Haft.

Ein 17-jähriger Mittäter hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Verfassungsgericht konnte dem Haftbefehl gegen ihn überhaupt nicht folgen. Die Ausführungen des OLG zum dringenden Tatverdacht ließen „die erforderliche Begründungstiefe vermissen“, heißt es. Ferner betonen die Richter, dass „eine schlüssige Darstellung einer konkreten Tat des Beschwerdeführers fehlt“.

Bereits vor der Entscheidung in Karlsruhe hatte es ein Tauziehen um die Haftbefehle gegen die sechs Mitbeschuldigten gegeben. Nachdem das Amtsgericht Augsburg die jungen Männer inhaftiert hatte, hob das Augsburger Landgericht die Beihilfe-Haftbefehle wieder auf. Die sechs jungen Männer wurden kurz vor Weihnachten aus dem Gefängnis entlassen, aber wenige Tage später wieder auf Anweisung des OLG in Haft genommen.

Das Verfassungsgericht bestätigt nun nicht nur die Position des Landgerichts, es lobt sogar ausdrücklich dessen Entscheidung. Auch die Verteidiger der Mitbeschuldigten hatten immer wieder betont, dass nicht erkennbar sei, wieso ihre Mandanten für das mutmaßliche Tötungsdelikt mitverantwortlich sein sollen. Die sechs Begleiter des Hauptbeschuldigten hätten bei dem tödlichen Schlag nur in der Nähe gestanden.

Das OLG hatte den Haftbefehl gegen alle sieben Jugendlichen mit gruppendynamischen Prozessen begründet. Die Verfassungsrichter betonten, dass dies nicht ausreiche. Das OLG hätte hingegen eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten, insbesondere des Beschwerdeführers, darlegen und begründen müssen.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft kündigte gestern als Reaktion auf die Entscheidung an, dass alle sechs Mitbeschuldigten frei gelassen werden. Der 17-jährige Hauptbeschuldigte bleibt allerdings zunächst in Untersuchungshaft.

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