Bamberg – Freisprüche im Prozess um die rätselhaften Todesfälle in der Seniorenresidenz Gleusdorf: Der ehemaligen Heimleiterin, dem Pflegedienstleiter und einem Arzt sei keine Schuld nachzuweisen, urteilte das Landgericht Bamberg am Freitag. „Der Rechtsstaat lebt nicht davon, dass er auf Biegen und Brechen verurteilt“, sagte der Vorsitzende Richter.
In dem Altenheim im unterfränkischen Landkreis Haßberge starben von 2011 bis 2016 mehrere Bewohner unter dubiosen Umständen. In mehr als 50 Fällen wurde ermittelt, fünf Fälle umfasste am Ende die Anklage. Die drei Heimmitarbeiter standen unter anderem wegen Totschlag durch Unterlassen in einem Fall, versuchter Totschlag durch Unterlassen in zwei Fällen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht.
„Es war nicht Aufgabe des Gerichts, Missstände in der Seniorenresidenz Gleusdorf aufzudecken“, sagte der Vorsitzende Richter. „Ich möchte aber behaupten, dass wir die Fälle aus der Anklage sehr gründlich aufgeklärt haben.“ Die verschiedenen Anklagepunkte, wie etwa Schläge ins Gesicht eines Heimbewohners oder Fehlbehandlungen von Patienten, seien für das Gericht aber nicht nachweisbar gewesen.
„Von den Tatvorwürfen bleibt nichts übrig“, erklärte der Vorsitzende Richter. Die drei Angeklagten seien für ihren „Leidensweg“ zu entschädigen. In einem eigenen Verfahren wird nun geklärt, wie hoch die Entschädigung ausfällt. Die Verteidiger kündigten außerdem an, zivilrechtliche Schritte zu prüfen. lby