Kommunalwahl: Durch die Listen „surfen“ und häufeln

von Redaktion

München – Endspurt: Am Sonntag sind Kommunalwahlen – und langsam sollte man sich mit den Feinheiten der Wahl vertraut machen. Wir erklären, wie’s geht.

Wie viele Stimmen sind zu vergeben?

Jeder Wähler hat grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in einem Gremium gibt. Eine Besonderheit gilt bei den Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern: Hier können es bis zu doppelt so viele Stimmen sein. Gibt es nur einen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl, hat der Wähler von vornherein doppelt so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Klingt verwirrend, ist aber im Grunde einfach: Wie viele Stimmen der Wähler hat, steht oben auf dem Stimmzettel. Die kleinsten Kreistage haben übrigens 50 Sitze, Landkreisen ab 150 000 Einwohnern stehen 70 Sitze zu.

Die Größe der Gemeinde- und Stadträte schwankt: Nur acht Sitze haben die kleinsten Gemeinderäte (in Orten mit weniger als 1000 Einwohnern), eine Kreisstadt wie Fürstenfeldbruck zum Beispiel aber hat 40 Stadträte, die größten Stadträte gibt es in Nürnberg (70 Sitze) und München (80 Sitze). Am einfachsten ist die Wahl von Bürgermeister oder Landrat. Hier genügt ein Kreuz. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Sonst kommt es zwei Wochen später zur Stichwahl.

Kumulieren und panaschieren – wie geht das?

Der Wähler kann es sich einfach machen und nur die Liste ankreuzen. Mit einem Listenkreuz bekommt jeder auf der Liste aufgeführte Kandidat (mit Ausnahme der gestrichenen Kandidaten) eine Stimme.

Viele Wähler verteilen ihre Stimmen aber lieber innerhalb eines Wahlvorschlags. Das ist das „Häufeln“ oder Kumulieren. Und so funktioniert das: Will man einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man ihm zwei oder höchstens drei Stimmen geben. Unter Parteien ist es inoffizieller „Sport“, sogenannte Häufelkönige zu küren, also Kandidaten, die nach vorne gehäufelt werden. Aber Achtung! Vier oder gar mehr Stimmen sind nicht erlaubt. Wer sich verrechnet, der darf sich vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel geben lassen.

Viele Wähler „surfen“ sogar durch die Listen und verteilen ihre Stimmen auf verschiedene Gruppierungen. Das nennt man Panaschieren. Erlaubt ist auch, das Wahlrecht voll auszuschöpfen, also die Liste anzukreuzen und zusätzlich zu häufeln und zu panaschieren. Aber Achtung: Gesamtstimmenzahl beachten! Die Annahme, dass bei der Auszählung überzählige Stimmen irgendwie abgezogen werden, ist falsch. Auch hier gibt es aber eine Sonderregel: Wenn zum Beispiel irrtümlich einem Kandidaten vier Stimmen (erlaubt sind ja höchstens drei) zugeteilt werden, die Gesamtstimmenzahl jedoch nicht überschritten wird, so ist der Stimmzettel gültig.

Übrigens: In kleineren Gemeinden kann der Kandidatenname mehrmals auftauchen, wenn die Partei die Liste sonst nicht voll bekommen hätte. Trotzdem darf der Betreffende höchstens drei Stimmen erhalten, überzählige Stimmen sind ungültig.

Kann ich einen Kandidaten vom Wahlzettel streichen?

Ja. Wer einen Kandidaten nicht mag, kann zwar seine Liste ankreuzen, ihn oder sie aber streichen.

Wie zählen leere Stimmzettel ?

Wo nur ein Bürgermeisterkandidat antritt, war es früher erlaubt, auch einen leeren Stimmzettel abzugeben. Das geht nun nicht mehr. Ein leerer Stimmzettel ist ungültig.  dw

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