Schließen wirklich alle Schulen?
Das ist unklar. Zumindest aber wird mit einer Schließung der Schulen in Oberbayern gerechnet, denn hier gibt es relativ die meisten Coronaviren-Infektionen in Bayern. Vielleicht wird also regional differenziert, vielleicht gibt es auch einen Stufenplan wie in Österreich. Dort haben ab Montag alle Schüler ab 14 Jahren bis 3. April schulfrei. Ab Mittwoch gilt dies dann auch für alle Unterstufenschüler, Volksschüler und Mittelschüler. Hintergrund dieser Verfügung: Eltern kleinerer Kinder soll etwas mehr Zeit gelassen werden, eine Betreuung zu finden. Keinesfalls sollen sie zu den Großeltern gegeben werden – denn dann wäre das Infektionsrisiko am höchsten.
Wie lange wird die Schließung andauern?
Auch dazu sagte Ministerpräsident Markus Söder gestern noch nichts. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Bayern die Schulen bis zum Beginn der Osterferien (6. April) schließen wird. Das wären drei Wochen, eingerechnet die anschließende Ferienzeit hätten die Kinder bis 19. April frei – ein Zeitraum fast so lang wie die Sommerferien. Wie es danach weitergehen würde, kann heute wohl noch niemand absehen.
Wird es eine Notfallbetreuung geben?
Das ist wahrscheinlich. Ein Blick nach Österreich zeigt eine mögliche Lösung auf: Dort soll es für die Unterstufenschüler eine Betreuungsmöglichkeit an der Schule geben. Ebenso an den Kindergärten. Das Kalkül dahinter: die meisten Kinder, bis zu 70 Prozent, können zuhause betreut werden oder sind alt genug, auch ohne „Aufpasser“ zurecht zu kommen. Für alle anderen Eltern, zum Beispiel auch die oft zitierte alleinerziehende Krankenschwester mit kleinen Kindern, könnte eine Betreuung in Kleingruppen an den Schulen organisiert werden. Der Chef des Realschullehrerverbands, Jürgen Böhm, rät zu einer genauen Planung. Bayern müsse Gruppengrößen definieren und auch die Betreuung „medizinisch begleiten“, also ausschließen, dass Kinder betreut werden, die sich schon mit dem Virus angesteckt haben.
Was gilt für berufstätige Eltern?
Bleiben Kindergärten oder Schulen als Vorsichtsmaßnahme gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus geschlossen, dürfen Arbeitnehmer notfalls für die Kinderbetreuung zuhause bleiben. Solange keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, ist die Arbeitsleistung unmöglich. Das bedeutet, dass sie nicht zur Arbeit kommen müssen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln, gegenüber dpa. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verweist darauf, dass bei einer kurzfristigen Schließung von Kitas eine unverschuldete persönliche Verhinderung im Sinne von Paragraf 616 BGB vorliegen kann. Wer also keine Möglichkeit hat, sein Kind anderweitig unterzubringen, hat dann für einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Allerdings sei immer zu prüfen, ob das nicht durch Tarif- oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. Bei einem längeren Fernbleiben wegen Schulschließungen besteht meist kein Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Müssen die Schüler trotzdem lernen?
Vorsichtige Antwort: Ja. Das zeigt die Erfahrung mit den gut 100 bayerischen Schulen, die schon in den vergangenen Tagen Corona-bedingt geschlossen hatten. Die Lehrer haben damit begonnen, die Lernplattform mebis des bayerischen Kultusministeriums einzusetzen. WhatsApp-gruppen zwischen Lehrern und Schülern sind in Bayern verboten. Via mebis können Lehrer virtuelle Klassenräume einrichten und Hausaufgaben verteilen. „Ich lehne den Begriff Coronaferien ab“, sagt Lehrerchef Böhm dazu. Die Schüler sollten weiterhin lernen und die schulfreie Zeit nicht als Urlaub missverstehen. Allerdings zeichnete sich gestern schon ab, dass mebis überlastet ist – die Seite stürzte immer wieder ab. Böhm dazu: Das Ministerium muss das genau beobachten und schnell Server-Kapazitäten zusteuern. Ein weiteres Problem ist didaktischer Natur: mebis ist gut für die Nachbereitung und Vertiefung von Stoff. Ob aber wirklich neuer Stoff über eine Lernplattform und ohne persönliche Erklärungen des Lehrers sinnvoll vermittelt werden kann, ist noch nicht raus. Böhm sagt: „Das ist jetzt auch ein Test, wie weit die Schulen mit der Digitalisierung wirklich sind.“
Was ist mit dem Abitur – fällt es aus?
Das soll nach Angaben von Ministerpräsident Söder unbedingt vermieden werden. Die Abiturprüfungen beginnen nach jetzigem Zeitplan in Bayern am 30. April mit Deutsch. Joshua Grasmüller, Landesschülersprecher für die Gymnasien und selbst Abiturient, sagte: „Wir Abiturienten dürfen aufgrund der Corona-Epidemie keine Nachteile gegenüber anderen Jahrgängen haben.“ Der Vorsitzende der Direktorenvereinigung, Walter Baier, erklärte: „Was die Schulen jetzt brauchen, sind einheitliche Vorgaben.“ DIRK WALTER