Wie das Virus die Gerichte beeinträchtigt

von Redaktion

München – Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus sollen an bayerischen Verwaltungsgerichten bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München habe alle Verwaltungsgerichte im Freistaat aufgerufen, den Sitzungsbetrieb zwischen dem 17. und 31. März komplett einzustellen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes in München am Montag. Das Gericht und auch das Verwaltungsgericht in Würzburg kündigten bereits an, sich an den Aufruf zu halten.

„Das öffentliche Leben wurde umfassend eingeschränkt“, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. „Wir möchten selbstverständlich unseren Teil dazu beitragen, die Zunahme der Infektionsfälle zu verlangsamen.“ Zugleich diene die Maßnahme dem Schutz der Verfahrensbeteiligten sowie aller Mitarbeiter des Gerichts.

Aber auch an Gerichten wie dem Landgericht München I fielen nach Angaben einer Sprecherin schon Verhandlungen aus. Viele für diese Woche geplante mündliche Verhandlungen in Zivilsachen seien abgesagt worden, „weil die Parteien von weit her anreisen müssten oder zum Beispiel bei der Arzthaftungskammer die Sachverständigen ein Reiseverbot haben“.

Komplizierter ist die Sache bei Strafprozessen: Dort darf eine Verhandlung laut Strafprozessordnung in der Regel für allerhöchstens vier Wochen unterbrochen werden. Nur bei Krankheit eines entscheidenden Prozessbeteiligten ist eine längere Unterbrechung möglich, ohne dass der Prozess platzt. „Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen“, heißt es im Paragrafen 229.

In Regensburg wurde am Montag wegen eines Coronavirus-Verdachts der Auftakt im Mordprozess gegen eine Zahnärztin verschoben. Drei Mitgefangene der in der Justizvollzugsanstalt Regensburg untergebrachten Angeklagten wurden auf das Coronavirus getestet, das Ergebnis sollte erst nach Prozessbeginn vorliegen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hammer. Die Angeklagte habe sich bereit erklärt, mit einem Mundschutz an der Verhandlung teilzunehmen. Um jedoch vor allem ihre neben ihr sitzenden drei Verteidiger zu schützen, vertagte das Gericht den Prozessauftakt auf Mittwoch.

An den Landgerichten München I und II sowie am Oberlandesgericht fielen nach Angaben eines Sprechers für Strafsachen bislang nur einzelne Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aus. Generell liege es im Ermessen des Vorsitzenden Richters, ob eine Verhandlung stattfindet oder nicht.  lby

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