Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) betont: „Es gibt keinen Anlass zur Sorge, dass Mitarbeitende im Roten Kreuz ihre Arbeitsstätten nicht mehr aufsuchen können oder Dienste eingestellt werden müssten.“ Ehrenamtliche seien wie Hauptamtliche von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Es werde weiterhin ver
Dieser Artikel (ID: 1225829) ist am 21.03.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 9), Wasserburger Zeitung (Seite 9), Mangfall-Bote (Seite 9), Chiemgau-Zeitung (Seite 9), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 9), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 9), Neumarkter Anzeiger (Seite 9).