Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) betont: „Es gibt keinen Anlass zur Sorge, dass Mitarbeitende im Roten Kreuz ihre Arbeitsstätten nicht mehr aufsuchen können oder Dienste eingestellt werden müssten.“ Ehrenamtliche seien wie Hauptamtliche von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Es werde weiterhin versucht, die Leistungsfähigkeit der Dienstleistungen des Roten Kreuzes aufrechtzuerhalten.
Das BRK appelliert an alle Bürger, nur im medizinischen Notfall den Notruf 112 zu wählen. Fragen und Beratungsersuche seien beim Notruf 112 falsch adressiert.