Landsberg am Lech – „Ausgangssperre. Die Strafe ist 2 Jahre oder 25 000 Euro“ – mit dieser knappen Mitteilung hat zum Beispiel das Landratsamt Landsberg am Lech Flüchtlinge in einer Unterkunft auf die Ausgangsbeschränkung hingewiesen. Das sei viel zu knapp. Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert dies als „Ausdruck einer politisch gewollten Ausgrenzungspolitik“. Man wolle nicht die Ausländerbehörde Landsberg am Lech an den Pranger stellen, schreibt Sprecher Stephan Dünnwald: „In Zeiten der Corona-Pandemie sind Geflüchtete genauso gefährdet wie alle anderen, können sich aber viel schlechter schützen und werden viel schlechter informiert.“ Man fordere höfliche Kommunikation und dezentrale Unterbringung. mm