Brauche ich einen Passierschein?
Ein Passagierschein ist nicht nötig. Die Polizei kontrolliert aber die Ausgangsbeschränkung Hilfreich sei, wenn man sich ausweisen und nachvollziehbar begründen könne, warum man auf welchem Weg sei, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Wohnung darf unter anderem zum Einkaufen, für den Weg zur Arbeit, für den Arztbesuch, für Sport im Freien und um anderen zu helfen verlassen werden.
Was droht bei Verstößen?
Es können hohe Geldbußen von bis zu 25 000 Euro verhängt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz drohen bei einem vorsätzlichen Verstoß sogar bis zu fünf Jahre Haft, wenn dadurch jemand zum Beispiel angesteckt wird
Kann ich zur Arbeit und habe ich ein Recht auf Homeoffice?
Die Wohnung darf für berufliche Tätigkeiten verlassen werden. Arbeitgeber sind aufgefordert, Homeoffice zu ermöglichen, wo immer es in Betracht kommt. Einen generellen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Darf ich meinen Lebenspartner und Familienangehörige besuchen?
Der Lebenspartner darf besucht werden, auch wenn man nicht verheiratet ist. Der Besuch von Eltern oder Großeltern sollte sehr gut überlegt sein und nur stattfinden, wenn sie zum Beispiel auf Hilfe angewiesen sind. Auf das Kaffeekränzchen sollte verzichtet werden. Es wird davon abgeraten, alte Familienangehörige zu sich in die Wohnung holen, da sie besonders stark gefährdet sind. Generell gilt: Der Besuch von Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, ist außerhalb von Einrichtungen erlaubt – sollte aber auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
Dürfen getrennt lebende Eltern einander die Kinder übergeben?
Ja, das ist weiterhin erlaubt, damit beide Elternteile das Sorgerecht wahrnehmen können.
Darf ich Freunde besuchen oder einladen?
Nein, da Sozialkontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden sollen. Nicht erlaubt ist auch, sich gemeinsam zum Sport zu verabreden.
Dürfen Kinder mit Freunden spielen?
Nein, auch Kinder dürfen nicht mit Kindern aus anderen Familien spielen.
Darf ich im eigenen Garten grillen?
Der eigene Garten darf gemeinsam mit Personen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden – auch zum Grillen. Grillpartys mit weiteren Gästen dürfen aber keinesfalls stattfinden. Bei Unterhaltungen mit den Nachbarn über den Gartenzaun muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Darf ich Sport machen und in den Bergen wandern?
Bewegung an der frischen Luft ist gestattet – und zwar „in der näheren Umgebung“. Das ist Auslegungssache. Aber: „Von Ausflügen an beliebte Orte wird dringend abgeraten“ heißt es von der Staatsregierung. Die Befürchtung ist, dass an beliebten Ausflugszielen wie´den Seen viele Menschen zusammenkommen – und nicht mehr ausreichend Abstand eingehalten werden kann. „Der Münchner darf prinzipiell einen Ausflug in die Berge machen“, erklärt Stefan Sonntag, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd. „Aber wenn sich zu viele Leute gleichzeitig an einem Ort treffen, unterbinden wir das.“ Spaziergänge und Radtouren dürfen nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts gemacht werden. Der Deutsche Alpenverein (DAV) appelliert, auf Berg- und Klettertouren zu verzichten, um medizinische Notfälle zu verhindern.
Darf ich mit dem Hund Gassi gehen?
Ja, das ist alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Es sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Darf ich zu meinem Pferd an den Stall?
Bewegungen auf dem eigenen Anwesen sind erlaubt, es gibt keine Hausquarantäne. Liegt der Stall nicht auf dem eigenen Anwesen, darf man zum Tier, um es zu versorgen. Ausritte sind erlaubt. Aber es gelten die Regeln: Nur mit Mitgliedern aus dem eigenen Haushalt, keine Gruppenbildung und Abstand halten. Der Reitunterricht wurde in allen Pferdesportanlagen eingestellt.
Darf ich umziehen?
Umzüge sollten nach Möglichkeit verschoben werden. „Umzugsunternehmen dürfen ihre Arbeit machen“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) dem Radiosender Antenne Bayern. Aber wer umzieht, sollten nicht die ganze Familie zum Helfen zusammentrommeln. Auch Zwangsräumungen „muss man halt dann machen“, erklärte Herrmann.
Kann ich heiraten?
Sollte das Standesamt geöffnet haben und sich alle Beteiligten über die möglichen Konsequenzen im Klaren sind, sind Trauungen möglich – aber nur im kleinsten Kreis. Die Staatsregierung rät, dass am besten nur das Brautpaar und der Standesbeamte anwesend sein sollten. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Kirchen sagen die Trauungen ab.
Kann ich Behördengänge erledigen?
Die meisten Behörden sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Viele Angelegenheiten lassen sich über das Internet erledigen. Die Mitarbeiter beraten telefonisch, ob wirklich ein dringendes Anliegen vorliegt, das keinen Aufschub duldet und für das persönliches Erscheinen notwendig ist.
Darf ich Handwerker empfangen?
Handwerker dürfen weiter arbeiten. Wenn zu Hause ein Notfall wie ein Wasserschaden oder eine kaputte Toilette ist, dürfen Handwerker kommen. Arbeiten, die nicht zwingend notwendig sind, sollten verschoben werden.
Funktioniert die Müllentsorgung weiter?
Die Müllabfuhr ist in Betrieb. Zur Öffnung der Wertstoffhöfe sollte man sich bei den Kommunen informieren. Wenn möglich soll der Gang zu Wertstoffhöfen verschoben werden. cla, lby