Der lange Streit um da Vincis „Madonna“

von Redaktion

Eine Sportlegende und ein Kunsthändler streiten jahrelang um ein potenzielles Da-Vinci-Gemälde. Nun gibt es endlich eine Einigung – doch das Coronavirus macht dem geplanten Vergleich einen Strich durch die Rechnung.

VON ANGELA WALSER

München – Der jahrelange Gerichtsstreit zwischen dem Kunstsammler Ingo Bubenik und der Familie des Olympiasiegers von 1960, Armin Harry, ist beigelegt. Ein Vergleich über den Stillschweigen gewahrt wird, soll den Verkauf der „Gnadenmadonna“ von Leonardo da Vinci regeln. Ein chinesischer Investor ist bereit, eine große Summe zu zahlen. Doch jetzt hat ihn das Coronavirus gestoppt. Er kann nicht aus China ausreisen. Sämtliche ins Auge gefassten Schleichwege über Rom und Moskau sind zu.

Die Geschichte um das Bild, das die Mailänder Immaculata-Bruderschaft im April 1483 in Auftrag gab, liest sich wie ein Krimi. Kunstsammler Bubenik aus Pfaffenhofen an der Ilm sah das Gemälde 1981 erstmals auf einer Auktion und erwarb es, damals für 3800 Mark. Die „Unbefleckte Madonna“ wurde im Katalog als Werk eines anonymen italienischen Künstlers aus dem 15. Jahrhundert angeboten. Es wirkte seltsam verschmutzt. Bubenik ließ es reinigen und konnte nicht fassen, was er sah. Die Madonna musste von Leonardo da Vinci sein. Der Galerist und seine Ehefrau baten Kunst-Historiker und Leonardo-Forscher um Hilfe. Einer kam 1989 zu dem Schluss, dass es sich um eine authentische Arbeit handelt.

Doch der Kunstsammler fand weder Zeit noch Geld, das Kunstwerk zu protegieren. 1990 begann das Tauziehen um das Bild. Bubenik musste seine Münchner Galerie schließen. Der U-Bahn-Bau vor der Haustür und verspätete Entschädigungszahlungen verursachten massive Schulden. 100 000 Mark allein waren in den späten 80er-Jahren bei der Familie von Armin Hary aufgelaufen, der bei den Olympischen Spielen in Rom 1960 die 100 Meter als erster offiziell in zehn Sekunden lief. Bubenik hatte der Familie Hary das Bild als Sicherheit abgetreten – quasi als Schuldschein. Diese Sicherheit war das Kernstück des Rechtsstreits. „Ich wollte das Bild ursprünglich eigentlich gar nicht“, erzählte der Olympiasieger am Rande eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht München, „ich brauchte das Geld“, erinnerte er sich.

Und weil ihn auch aktuell finanzielle Sorgen plagten, verklagte seine Familie den Kunstsammler auf Herausgabe des Gemäldes. An seine „Madonna“ kam Armin Hary nämlich nicht heran. Sie lagerte viele Jahre im Depot der Alten Pinakothek. Mittlerweile wurde sie mit Sicherheitskräften in ein spezielles Lager im Landkreis München gebracht. „Dort“, so erklärt Harys Anwalt Hubert Starflinger aus Burghausen, „gibt es einen Showroom, in dem das Kunstwerk betrachtet werden kann“. Der Jurist hat den Ortswechsel des Bildes begleitet und sich das 1,10 Meter hohe Gemälde noch einmal angeschaut. „Es läuft einem kalt über den Rücken, welche Historie sich damit verbinden lässt“, beschreibt er seinen Eindruck. Und dann gerät er kurz ins Schwärmen: „Hände und Gesicht sind so eindrucksvoll.“

Bis der Vergleich zustande kam, wurde viele Male verhandelt, ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch auf dem Schriftweg. Niemand sollte Zeuge dieses Kunstdeals werden. Doch der ist nun angesichts der Coronakrise ins Stocken geraten. Geplant war, dass der chinesische Investor das Bild kauft, den Erlös teilen sich Bubenik und Hary.

Beide Herren sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Der Kunstsammler (79) und die Sportlegende (82) haben ihre Fehde beigelegt. Ihnen gefiel, dass der Käufer die Madonna der Welt-Öffentlichkeit mit ihrer ganz eigenen Geschichte präsentieren will – ähnlich, wie es unlängst bei dem Gemälde „Salvator Mundi“, ebenfalls von Leonardo da Vinci geschah, das im November 2017 im Auktionshaus Christie’s in New York einen Preis von 450 Millionen Dollar erzielte.

Deshalb soll das Gemälde auch nicht weiter restauriert werden, sondern „irgendwann an einem Ort zu sehen sein, mit der Story und auch dem Geheimnis, das es umgibt“, erzählt Starflinger.

Für ihn ist es nicht der erste hoch spannende Kunst-Fall, den er juristisch betreut. Vor vielen Jahren meldete sich die Tochter eines in Südamerika erschossenen und einbetonierten Kunsthändlers. Sie hatte schon früh den Kontakt zu ihrer Familie abgebrochen. Im Nachlass wurde viel Geld gefunden. Starflinger konnte der Tochter als rechtmäßige Erbin letztendlich einige Millionen Dollar aushändigen.

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