Erstmals Ausflügler angezeigt

von Redaktion

Oberstdorf – Im Allgäu haben Bergwanderer aufgrund von Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen Anzeigen erhalten. Zwei Pärchen erhielten nach ihrem Abstieg vom Riedberger Horn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkungen. Die Höhe der Strafe steht noch nicht fest.

Zu den Anzeigen kam es, nachdem ein Bereitschaftsleiter der Bergwacht am Dienstag beim Hubschrauber-Überflug über das Riedberger Horn Menschenansammlungen oben am Gipfel festgestellt hatte. Er alarmierte die Polizei, die am Parkplatz Grasgehren Position bezog. Prompt liefen ihnen zwei befreundete Paare am Parkplatz in die Arme. „Sie gehörten nicht demselben Hausstand an“, sagte ein Polizeisprecher – daher gab es zwei Anzeigen.

Die Beamten aus Oberstdorf stellten zudem „unzählige Wanderer und Skitourengeher“ fest, die teils aus anderen Landkreisen angereist waren. Der Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben-West erläuterte, es sei zwar nicht wünschenswert, wenn die Wanderer über weite Strecken anreisen, verboten sei dies jedoch nicht.

Nach der am Freitag erlassenen Allgemeinverfügung ist Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt, aber „ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ und ohne jede Gruppenbildung.  dw

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