München – Die Staatsregierung hat einen Notfallplan Corona-Pandemie erlassen, der die Selbstorganisation des Gesundheitssystems in Bayern aussetzt. Er gilt solange in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen ist. „Zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt bei der Führungsgruppe Katastrophenschutz ein Versorgungsarzt einzusetzen“, heißt es in dem Erlass des Innen- und des Gesundheitsministeriums. Dafür kommen nur Ärzte mit „langjähriger beruflicher, insbesondere vertragsärztlicher Erfahrung“ sowie abgeschlossener Facharztausbildung in Frage. Die Kassenärztliche Vereinigung kann geeignete Personen benennen, ernannt werden sie von den Landräten bzw. Oberbürgermeistern.
Die Aufgabe der Versorgungsärzte ist es, eine ausreichende Versorgung mit ärztlichen Leistungen und der entsprechenden Schutzausrüstung zu planen und zu koordinieren. Sie sollen unter anderem Schwerpunkt-Praxen für die Untersuchung und Behandlung von Covid19-Patienten einrichten und Personal dafür rekrutieren sowie bei der Einrichtung und dem Betrieb von Testzentren unterstützen. Ausdrücklich betont wird in dem Erlass, dass die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, die Landesärztekammer und die zahnärztlichen Bezirksverbände zur Kooperation mit den Versorgungsärzten verpflichtet sind. Sie sollen auf Anfrage auch Mitarbeiter für die Arbeitsstäbe der Versorgungsärzte zur Verfügung stellen.
Der Erlass geht damit massiv an die Selbstorganisation, einen Grundpfeiler im deutschen Gesundheitssystem. Denn die medizinische Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die nun für die Zeit der Corona-Krise entmachtet werden. Die Staatsregierung begründet das mit der befürchteten extrem raschen Verbreitung des Coronavirus in Bayern. mm