Saisonaler Reifenwechsel nach neuer Auslegung erlaubt
München – Im Freistaat Bayern ist das Verlassen der eigenen Wohnung bis einschließlich 19. April nur durch das glaubhafte Vorbringen eines triftigen Grundes gestattet. Das Wechseln der Reifen bei einer Kfz-Werkstatt galt bis Ende der vergangenen Woche allerdings nur dann als triftig genug, wenn eine