Saisonaler Reifenwechsel nach neuer Auslegung erlaubt

München – Im Freistaat Bayern ist das Verlassen der eigenen Wohnung bis einschließlich 19. April nur durch das glaubhafte Vorbringen eines triftigen Grundes gestattet. Das Wechseln der Reifen bei einer Kfz-Werkstatt galt bis Ende der vergangenen Woche allerdings nur dann als triftig genug, wenn eine

Donnerstag, 2. April 2026

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