Saisonaler Reifenwechsel nach neuer Auslegung erlaubt

von Redaktion

München – Im Freistaat Bayern ist das Verlassen der eigenen Wohnung bis einschließlich 19. April nur durch das glaubhafte Vorbringen eines triftigen Grundes gestattet. Das Wechseln der Reifen bei einer Kfz-Werkstatt galt bis Ende der vergangenen Woche allerdings nur dann als triftig genug, wenn eine sicherheitsrelevante Notwendigkeit bestand.

Nach aktualisierter Auslegung des Bayerischen Innenministeriums ist seit dem Wochenende auch der Wechsel von Winter- auf Sommerbereifung möglich. Mittlerweile werde der Reifenwechsel als sicherheitsrelevant genug eingestuft, um das Verlassen der Wohnung zu rechtfertigen, erklärt Andreas Brachem, Geschäftsführer der Kfz-Innung Oberbayern.

Vom Innenministerium habe man „eine Änderung der Auslegung erhalten“, erzählt Brachem. Zuletzt war ein Wechsel nur dann zulässig, wenn die Reifen die Sicherheitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen konnten. Jetzt ist also auch der saisonale Wechsel erlaubt – die oftmals mit reduziertem Personal arbeitenden Kfz-Werkstätten fürchten nun, dem drohenden Andrang unter den aktuellen Vorgaben nicht gerecht werden zu können. Die Sicherheitsvorkehrungen müssen nämlich weiterhin eingehalten werden. Nach wie vor gilt für Kunden- und Annahmebereiche der Mindestabstand von 1,5 Metern. Um den Werkstätten die Arbeit zu erleichtern, rät Brachem, Termine vorher telefonisch oder per Mail abzuklären.

„Ich halte die Entscheidung für richtig“, sagt Brachem. „Weil Winter- und Sommerreifen ein sicherheitsrelevantes Thema sind.“ Unter anderem sei die Bodenhaftung mit Sommerreifen bei warmen Temperaturen besser. Zudem könnten Winterreifen bei diesen Bedingungen schnell den Geist aufgeben, was ebenfalls kurzfristig einen Reifenwechsel notwendig machen könnte. Die Verwirrung um die Auslegung erklärt das Innenministerium wie folgt: „Die Bekanntmachungen können nicht alle Lebenssachverhalte abbilden. Wir versuchen, die nicht erfassten Lebenssachverhalte nachzuregeln, um immer präziser sagen zu können, was erlaubt ist und was nicht. So hat sich das mit dem Reifenwechsel entwickelt.“ jn

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