München – Es ist verlockend: Das schöne Wetter und die Osterfeiertage ziehen viele Bayern ins Freie – und trotz der Ausgangsbeschränkungen auch zu den beliebten Ausflugszielen an den Seen und in die Berge. Doch genau davon raten die Behörden eindringlich ab. Die Polizei ist deshalb am Osterwochenende verstärkt unterwegs: „Wir werden in den Ausflugsgebieten Kontrollen durchführen und auch auf den Straßen gibt es Kontrollstellen“, sagt Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Außerdem seien Polizeihubschrauber im Einsatz: „Sie geben aus der Luft eine Einschätzung, wo viel los ist“, erklärt Sonntag.
Autofahrer werden nach dem Ziel und dem Grund ihrer Reise gefragt – und eventuell wieder zurückgeschickt. „Wir versuchen, es im Guten zu regeln“, betont Sonntag. Ob es ein Bußgeld gibt, hänge immer vom Einzelfall ab: „Ein Motorradfahrer, der eine Spazierfahrt macht, wird mit Sicherheit nach Hause geschickt, weil das kein triftiger Grund ist, um unterwegs zu sein“, sagt Sonntag. „Ist er kooperativ, kann man vielleicht einmal auf eine Anzeige verzichten, ansonsten nicht.“
Auch Wanderer laufen Gefahr, umdrehen zu müssen. „Wenn jemand sagt, er will auf die Kampenwand und auf dem Parkplatz sind schon viele Autos, dann muss er zurück“, sagt Sonntag. Wandern sei zwar nicht prinzipiell verboten – gerne gesehen ist es aber nicht. Auch hier treten die Polizisten in Dialog mit den Bürgern. „Wenn eine Familie aus München alleine im Voralpengebiet spazieren geht, wird sie erst einmal kein Bußgeld bekommen“, sagt Sonntag. „Aber wir appellieren an ihre Vernunft, ob sie wirklich so weit anreisen muss.“ Anders sei es aber zum Beispiel, wenn in der Region viele Menschen unterwegs sind – dann droht eine Strafe in Höhe von 150 Euro.
Der Deutsche Alpenverein appelliert ebenfalls eindringlich, gerade keine Bergtouren zu unternehmen. „Besonders beliebte Wanderziele können so stark frequentiert sein, dass auch ein Infektionsrisiko besteht“, erklärt DAV-Präsident Josef Klenner. Hinzu käme die Gefahr, dass durch Rettungseinsätze in den Bergen das Gesundheitssystem zusätzlich belastet wird.
Auch auf Wassersport sollte man gerade verzichten, um kein Risiko einzugehen, sagt Ingo Roeske von der Wasserwacht Bayern: „Wir können bei einem Einsatz nicht die eineinhalb Meter Abstand einhalten, das funktioniert nicht.“
Besonders strikt wollte das Landratsamt Ostallgäu gegen Ausflügler vorgehen: Es verbot für das Osterwochenende sämtliche touristischen Aktivitäten im südlichen Landkreis für Personen, die in einem anderen Landkreis wohnen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte jedoch gegenüber dem BR „zu große juristische Zweifel“ gegenüber der Anordnung, um sie zur Grundlage polizeilichen Handelns machen zu können. Das Landratsamt hat inzwischen verkündet, dass die Verfügung deshalb nicht vollstreckt werde. cla, lby