München – Alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab Montag wieder öffnen –wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Das betrifft laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gut 80 Prozent der Geschäfte in Bayern. Doch unter denen, die über der umstrittenen 800-Quadratmeter-Grenze liegen, regt sich Unmut.
Wie etwa bei Frederik Holthaus, der in Geretsried das Isar-Kaufhaus betreibt. Weil sein Warenhaus eine Fläche von insgesamt 1500 Quadratmetern hat, müssen die Türen dort am Montag weiter geschlossen bleiben. Gerne hätte er seine Verkaufsfläche verkleinert: „Wir hätten das Erdgeschoss und die Hälfte der ersten Etage freigeben können“, sagt der Inhaber – doch das sei nicht erlaubt. Holthaus kann das nicht nachvollziehen. Es sei aus infektionsrechtlichen Gründen nicht verständlich, warum eine abgetrennte Fläche weniger Schutz biete als die Gesamtverkaufsfläche.
Auch im Landkreis Weilheim-Schongau mehren sich kritische Stimmen. „Die Vollbremsung macht uns schwer zu schaffen“, sagt Christian Echter vom 5000 Quadratmeter großen Modehaus in Weilheim. Das Ziel der Regierung, die Kundenfrequenz in den Zentren der bayerischen Großstädte einzuschränken, hält er zwar für nachvollziehbar, „nicht aber, dass man dabei nicht zwischen Großstadt und kleinen Orten unterscheidet“. Auch sein Kollege Rüdiger Herrmann, Prokurist von K&L mit einem 3300- Quadrameter-Haus in Weilheim, hält die unterschiedliche Handhabung der deutschen Bundesländer für nicht nachvollziehbar.
In Hamburg hatte ein Verwaltungsgericht die 800-Quadratmeter-Regelung für unzulässig erklärt und damit dem Eilantrag eines Sportgeschäfts stattgegeben. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) wird voraussichtlich am Donnerstag kommender Woche über das Öffnungsverbot großer Läden in der Corona-Krise entscheiden. do/stö/dpa